Notorischer Ladendieb in KölnLokführer hat traurige Erklärung und bittet um Gnade

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Der Lokführer wurde mehrfach beim Klauen in der Drogerie erwischt. (Symbolfoto)

Köln – Dass er in die Fußstapfen seines Großvaters getreten sei, der 50 Jahre bei der Deutschen Bahn gearbeitet habe, mache ihn sehr stolz, erklärte der Lokführer im Fernverkehr dem Richter vor dem Amtsgericht. Der Angeklagte, ein notorischer Ladendieb, flehte um ein mildes Urteil, um seine Arbeit nicht zu verlieren. Der Richter rang sichtlich mit sich, blieb am Ende aber hart. 

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„Ich hatte viel Trauer in mir, erst ist mein Vater gestorben und jetzt ist auch noch mein Hund tot“, so erklärte der Angeklagte, warum er immer wieder einen Drogeriemarkt im Kölner Hauptbahnhof betreten und Nachtcreme, Müsliriegel, Deospray, Shampoo und Kosmetika eingesteckt hatte.

Er habe erwischt werden wollen und sich gar keine Mühe gegeben, die Diebstähle zu verbergen. Er sei sogar extra mit seiner Uniform aus Bundeswehrzeiten ins Geschäft, „um aufzufallen.“

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„Ich dachte, wenn ich erwischt werde und ins Gefängnis komme, dass ich so vor meinen Problemen wegrennen kann“, sagte der 33-Jährige über die fünf Taten, die er zwischen August und Oktober vergangenen Jahres begangen hatte. Mittlerweile habe laut seiner Aussage ein Umdenken stattgefunden, zu dem ihm auch eine Psychologin verholfen habe.

Er wolle sich jetzt nur noch auf seine Arbeit konzentrieren, sagte der Angeklagte. Die Personalabteilung seines Arbeitgebers habe allerdings gesagt, dass er die Kündigung erhalte, sollte vor Gericht mehr herauskommen als eine Geldstrafe.

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Der Richter überlegte daher intensiv, riet dem Lokführer aber letztlich, die neun Monate Haft auf Bewährung, die er per Strafbefehl erhalten hatte, zu akzeptieren. Denn weniger könnte in der Verhandlung nicht rauskommen.

Angeklagter war mehrfach einschlägig vorbestraft

Dem Angeklagten wurde zum Verhängnis, dass er mehrfach einschlägig vorbestraft war. In Bonn hatte der Mann etwa Steaks aus einem Supermarkt geklaut, seine letzte Geldstrafe betrug 4500 Euro (150 Tagessätze zu je 30 Euro).

Dies sei schon am obersten Rand gewesen, sagte der Richter. Der Angeklagte, der ohne Anwalt zum Prozess erschienen war, akzeptierte danach die Bewährungsstrafe, der Strafbefehl wurde damit rechtskräftig. Seufzend verließ der Lokführer Saal 15 des Amtsgerichts und sagte: „Dann muss ich mir wohl einen neuen Job suchen.“