+++ UPDATE +++ Kölner Fall sorgt für Entsetzen Mann (30) nach Party abgestochen – neue Fotos sollen Täter zeigen

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100.000 Euro FinderlohnKuriose Plakat-Aktion in Köln – „Wer kann uns helfen?“

Mithilfe eines Plakats am Chlodwigplatz in Köln sucht ein Mann aus Köln Zeuginnen und Zeugen für einen interessanten Kryptowährungs-Diebstahl.

Ein Plakat am Chlodwigplatz in Köln macht die Runde. Das Foto ist am 23. September 2023 aufgenommen worden.

Ein seltsames Plakat am Chlodwigplatz irritiert aktuell Passantinnen und Passanten. EXPRESS.de hat unter anderem beim Urheber des geheimnisvollen Plakats nachgefragt.

Ein Plakat am Kölner Chlodwigplatz wirft seit einigen Wochen Fragen auf – und kursiert unter anderem bei Facebook. Auf dem besagten Banner wird mit einem „Finderlohn“ von 100.000 Euro geworben, falls jemand bei der Lösung eines skurrilen Kriminalfalls hilft.

EXPRESS.de hat bei dem Urheber des Plakats, seinem Anwalt und der Staatsanwaltschaft Köln nachgehakt.

Köln: Plakat am Chlodwigplatz sorgt für Verwirrung

Auf den zwei Bannern, die am Chlodwigplatz sowie an der Kalker Hauptstraße angebracht worden sind, heißt es: „Wer kann uns zum Verbleib von 235 Ethereum (ETH) verhelfen?“ Ethereum ist eine Kryptowährung, also ein digitaler Vermögenswert.

Alles zum Thema Facebook

Der Urheber des Plakats ist gleichsam der Betroffene des Kryptowährung-Diebstahls. Es handelt sich um Umut N. (der richtige Name ist EXPRESS.de bekannt) aus Köln, der laut eigener Aussage in der Gastro- und Baubranche tätig ist und über mehrere Immobilien verfügt.

N. zufolge hatten die gestohlenen 235 ETH zwischenzeitlich einen Wert von etwa einer Million Euro. Mittlerweile liegt der Wert „nur noch“ bei etwa 323.000 Euro.

Als Tatort für den Krypto-Diebstahl nennt Umut N. das „DJ Internetcafé“ in der Bonner Straße, als Zeitpunkt für die Tat gibt er den 28. Juni 2018 an. Das Interessante: Auf EXPRESS.de-Anfrage erklärte N., dass er wisse, wer die Kryptowährung von seiner eigenen auf eine andere digitale Geldbörse verschoben habe!

Denn: Der mutmaßliche Dieb soll nach N.s Angaben ein Bekannter (und ehemaliger guter Freund) sein, der ihm bei der Einrichtung seines Kontos auf einer Kryptoplattform aus Österreich geholfen habe.

Kurz nach der Geldeinzahlung von 92.500 Euro soll der Bekannte dann das Passwort unerlaubt geändert und das in Kryptowährung umgewandelte Geld innerhalb weniger Stunden mehrfach transferiert haben.

Umut N. schaltete einen Anwalt ein. Der setzte in den Folgejahren alle Hebel in Bewegung, um die Transfers nachzuverfolgen. „In Hongkong reißt die Spur der gestohlenen Kryptowährung letztlich ab“, erklärte der Anwalt. Wo die Kryptowährung mittlerweile deponiert ist, sei entsprechend unbekannt.

Köln: Diebstahl sorgt für Wirbel –Mann ermittelt auf eigen Faust

Gegen den vermeintlichen Dieb sowie zwei weitere Männer wurde anschließend wegen des Verdachts auf gemeinschaftlichen Betrugs ermittelt. Der Vorwurf gegen die zwei scheinbaren Komplizen wurde allerdings noch vor Beginn des Hauptverfahrens im Jahr 2019 aufgrund eines nicht hinreichenden Tatverdachts fallengelassen. Der mutmaßliche Dieb musste hingegen vor Gericht.

Dazu schreibt die Staatsanwaltschaft Köln: „Gegen den verbleibenden Beschuldigten ist die Hauptverhandlung beim Amtsgericht Köln zwar durchgeführt worden. Sie endete aber mit einem Freispruch, da die dem Angeklagten zur Last gelegte Tat nicht nachgewiesen werden konnte.“


Info-Box: Was ist eigentlich Kryptowährung?

  • Krypto kommt aus dem Altgriechischen und bedeutet auf Deutsch etwa „verborgen“ oder „geheim“.
  • Kryptowährungen (beispielsweise Bitcoin oder Ethereum) existieren nur digital.
  • Wie „normales“ Bargeld kann Kryptowährung als Tauschmittel für Transaktionen unter Privatleuten genutzt werden. Von den allermeisten Staaten ist Kryptowährung als alternatives Zahlungsmittel zu Geld nicht zugelassen.
  • Während analog existierende Währungen (beispielsweise Euro oder Pfund) von Zentralbanken ausgegeben werden, ermöglicht Kryptowährung einen Zahlungsverkehr ohne die Einflussnahme und Kontrolle von Banken und/oder Behörden.
  • Der Wert bestimmter Kryptowährung unterliegt Schwankungen, die jedoch nicht an die Knappheit irgendwelcher real existierenden Güter gekoppelt sind.

Weil dem Beschuldigten der Diebstahl vor Gericht nicht nachgewiesen werden konnte, ermittelt der bestohlene Umut N. nun auf eigene Faust.

Mithilfe der beiden Banner und des ausgelobten Finderlohns von 100.000 Euro möchte er einen Mitwisser oder eine Mitwisserin aus dem Umfeld des mutmaßlichen Diebes dazu bewegen, Details zum Diebstahl und zum Verbleib der Kryptowährung zu verraten. (red)