+++ EILMELDUNG +++ Nächster Autobahn-Unfall Reisebus mit Schulklasse verunglückt auf A44 in NRW

+++ EILMELDUNG +++ Nächster Autobahn-Unfall Reisebus mit Schulklasse verunglückt auf A44 in NRW

Kündigung wegen BürostuhlGericht hat entschieden: Entließ Erzbistum Köln Justiziarin zu Unrecht?

Ein Brüostuhl steht vor einem Schreibtisch.

Das Erzbisum Köln hat der früheren Justiziarin von Erzbischof Woelki wegen eines Bürostuhls, hier eine undatierte Aufnahme, gekündigt.

Vor dem Kölner Arbeitsgericht wurde die Kündigung der früheren Justiziarin von Erzbischof Rainer Maria Woelki verhandelt.

Hat das Erzbistum Köln zu Unrecht einer Mitarbeiterin gekündigt? Mit dieser Frage beschäftigte sich am Dienstag (18. Januar) das Kölner Arbeitsgericht. Die frühere Justiziarin von Erzbischof Rainer Maria Woelki soll einen Bürostuhl unerlaubt mit nach Hause genommen haben.

Das Kölner Arbeitsgericht hat ausgesprochene Kündigung für unwirksam befunden. Nach Bewertung des Gerichts ist das Arbeitsverhältnis der Klägerin durch die vom Erzbistum Köln ausgesprochene „Versetzung in den Ruhestand“ auch nicht in ein Ruhestandsverhältnis überführt worden. Hinsichtlich des von der Klägerin geforderten Schmerzensgeldes hat das Gericht die Klage abgewiesen. 

Köln: Arbeitsgericht soll über Kündigung von Woelkis Justiziarin entscheiden

Arbeitnehmer könnten nicht einfach Bürostühle oder andere Arbeitsmittel mit nach Hause nehmen, sagte der Richter. Aber im konkreten Fall, der sich relativ kurz nach Ausbruch der Corona-Pandemie ereignet habe, müsse man berücksichtigen, dass es Situationen gegeben habe, in denen mehr zu Hause gearbeitet werden sollte. Kaum ein Homeoffice sei damals jedoch richtig eingerichtet gewesen, stellte der Richter fest.  

Alles zum Thema Corona

In einer Verhandlung im vergangenen Jahr hatte der Anwalt des Erzbistums erklärt, bei dem Bürostuhl gehe es um einen „Gegenstand von durchaus erheblichem Wert“ - die Mitnahme sei „illegal“ gewesen. „Es gibt keinen einzigen Bürostuhl, der in Corona-Zeiten mit nach Hause genommen werden durfte“, hatte er erläutert. Zudem habe sich die Justiziarin, die seit 2008 für das Erzbistum gearbeitet hat, kurz danach krankgemeldet.  

Der Anwalt der Juristin hatte erklärt, seine Mandantin leide an einer posttraumatischen Belastungsstörung. Sie habe jahrelang die Akten zu den Fällen von sexuellem Kindesmissbrauch durch Priester des Erzbistums durcharbeiten müssen. Neben der Klage gegen das Ende ihres Arbeitsverhältnisses verlangte die Frau zusätzlich mindestens 50.000 Euro Schmerzensgeld.  

Köln: Frühere Justiziarin des Erzbistums fordert Schmerzensgeld

Mit Blick auf das geforderte Schmerzensgeld hatte das Gericht allerdings mehrere Nachfragen an den Anwalt der Ex-Justiziarin. Der Anspruch werde unter anderem auf eine unzureichende Schulung für die Klägerin bei der Aufarbeitung der Missbrauchsfälle gestützt, sagte Richter Hans-Stephan Decker.

„Hat sie jemals versucht, in Gesprächen, eine Schulung bewilligt zu bekommen?“, fragte er. „Davon gehe ich aus, ohne mich jetzt zu weit aus dem Fenster lehnen zu wollen“, sagte ihr Anwalt. Aber grundsätzlich gehe es doch um eine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, argumentierte er. „Es muss doch nicht der Arbeitnehmer einfordern, dass er eine trittsichere Leiter bekommt.“  

Darauf entgegnete der Richter, die Frau sei keine Malerin oder Lackiererin gewesen, sondern die Leiterin der Stabsabteilung Recht. „Je höher eine Position angesiedelt ist, desto mehr Eigeninitiative, Selbstverantwortung erwartet man“, sagte er.

Als Begrünung für die Entscheidung gegen das Schmerzensgeld nannte das Gericht, dass die Aufarbeitung der Missbrauchsfälle notwendig gewesen,  die damit verbundenen Belastungen für die betrauten Arbeitnehmer unvermeidbar gewesen sein. Der Klägerin als Leiterin der Stabsabteilung Recht sei es zumutbar gewesen, selbst um für sie notwendige Unterstützung durch das Erzbistum nachzusuchen. Die Frau selbst war bei dem Termin nicht im Saal. (aa, mit dpa)