Kölner Hells AngelsEx-Rocker-Boss Serkan A. (34) aus dem Gefängnis entlassen

Serkan A

Serkan A. (33, Mitte) mit seinen Verteidigern Carsten Rubarth und Martin Bücher (r.) im Kölner Landgericht.

Köln – Der einst mächtige Anführer des Kölner Hells-Angels-Charters „C-Town“ ist wieder frei. Wie EXPRESS erfuhr, wurde Serkan A. (34) am Donnerstag aus der Untersuchungshaft entlassen. Ein Haftbefehl wurde gegen Zahlung mehrerer Tausend Euro Kaution außer Vollzug gesetzt. 

Ex-Rocker-Boss mehr als zwei Monate in U-Haft 

Mehr als zwei Monate hatte A. im Gefängnis verbracht, nachdem er im November 2017 eine heftige Haftstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten Haft wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (Hells Angels) und räuberischer Erpressung kassiert hatte. 

Da das Knasturteil des Landgerichts jedoch bis heute nicht rechtskräftig ist, kam der Ex-Rocker-Boss zunächst unter Auflagen auf freien Fuß. Eine lautete, sich aus dem Rocker-Milieu fernzuhalten. Doch dann der blutige Vorfall in einer Shisha-Bar am Hohenzollernring. 

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Ringe: Blutiger Zoff in Kölner Shisha-Bar 

In dem Lokal kam es zu einem Streit zwischen Gästen, in den sich Serkan A. eingemischt haben soll. Angeblich, um einem Bekannten (31) zu helfen. Der soll dann seinerseits auf einen der Kontrahenten eingestochen, ihn im Bereich der Lunge lebensgefährlich verletzt haben. 

„Aus Sicht der Verteidigung hat sich eine Auseinandersetzung mit Rocker-Bezug nicht bestätigt“, so A.s Verteidiger Martin Bücher zum EXPRESS. Bücher und sein Kollege Carsten Rubarth hatten beim Oberlandesgericht erfolgreich Beschwerde gegen die Fortdauer der U-Haft eingelegt. 

Am Ende entscheidet der Bundesgerichtshof 

Beim Prozess hatte sich Serkan A. von der Rocker-Szene distanziert. Der Familienvater fand eine Anstellung als Handwerker und soll einen Kiosk in der Südstadt betreiben, womit er auch die Voraussetzungen für einen möglichen offenen Vollzug seiner Haftstrafe geschaffen hat. 

Die letzte Entscheidung hat nun der Bundesgerichtshof. Bestätigen die obersten Richter die Haftentscheidung des Landgerichts aus dem November 2017, dann muss Serkan A. früher oder später wieder einrücken. Kassiert der BGH das Urteil, muss neu verhandelt werden.