Die beiden Beamten sollen grundlos auf einen Mann eingeschlagen haben. Sie wollten Freispruch.
Nach Prügel-SkandalKölner Gericht spricht zwei Polizisten schuldig

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Eine Szene aus dem Beweisvideo, das vor Gericht nun eine zentrale Rolle spielte.
Sie waren gestandene Polizeibeamte, brannten für ihren Dienst, führten ihn „mit Liebe und Leidenschaft“ aus. Doch dieser eine Einsatz im Dezember 2024 veränderte alles. Ein von einem Zeugen aufgenommenes Video zeigt die beiden Polizisten, wie sie offenbar grundlos einen Mann verprügeln. Es gab einen Aufruhr im Internet, von brutaler Polizeigewalt war die Rede. Doch der Strafprozess im Kölner Landgericht zeigte, dass der Sachverhalt nicht schwarz und weiß zu sehen war. Am Ende stand aber ein Urteil: Die beschuldigten Beamten erhielten Haftstrafen auf Bewährung.
Staatsanwalt: Schläge mit Schlagstock nicht gerechfertigt
Wie unterschiedlich die Bewertung des Geschehens in dem Wohnpark in Bergheim-Zieverich war, zeigte sich in den Plädoyers. Ausgangspunkt war die Meldung, dass ein Mann betrunken vor einem Wohnhaus randaliere. Oberstaatsanwalt Patrick Blume hielt den beschuldigten Polizisten zugute, zunächst von einem möglichen Angriff des betrunkenen Mannes ausgegangen zu sein. „Ich flippe hier gleich aus“, habe der gerufen und die Hände gehoben. „Kein Polizist muss den ersten Schlag abwarten“, sagte der Staatsanwalt und sprach von einer wohl subjektiv empfundenen Bedrohung.

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Die beiden angeklagten Polizisten mit ihren Anwälten Michael Emde und Daniela Rohe beim Prozessauftakt im Landgericht Köln
Der 28-jährige Polizeikommissar habe demnach zunächst sein Pfefferspray einsetzen dürfen, um den vermeintlichen Angreifer auf Distanz zu halten. Nicht mehr rechtmäßig sei aber das weitere Vorgehen gewesen, das auf dem Video zu sehen sei, das ein Nachbar aus größerer Entfernung aufgenommen hatte. „Da muss klar sein, das ist nicht in Ordnung und da ist der Eigenschutz widerlegt“, sagte Blume. Der „Randalierer“ habe keinen Grund dafür gegeben, dass mit dem Schlagstock auf ihn eingeschlagen wurde. Auch nicht für den Tritt, der ihn über Fahrradständer stolpern und zu Boden gehen ließ.
Kölner Staatsanwalt fordert Bewährungsstrafen
Dass sich der Kollege, ein 40-jähriger Polizeihauptkommissar, danach an der Gewalt gegen den Mann beteiligt habe, mache ihn zum Mittäter einer gefährlichen Körperverletzung im Amt. Auch bedingt dadurch, dass er dem Mann ein größeres Reizgasgerät auf den Kopf geschlagen habe. Die Kartusche war daraufhin explodiert und das vorgeworfene Geschehen endete abrupt – denn alle Beteiligten krümmten sich vor Schmerzen und hielten sich die Augen. Panisch hatten die Polizisten anschließend Verstärkung gerufen. Die Kollegen der Angeklagten fixierten den ursprünglichen Randalierer danach.
Oberstaatsanwalt Blume sah es als erwiesen an, dass die beiden Angeklagten später auf der Wache einen fingierten Sachverhalt zu Papier gebracht hätten. Von einem Widerstand sei da die Rede gewesen. Den habe der Bewohner des Wohnparks aber zunächst gar nicht geleistet. Er habe sich erst nach den Schlägen und Tritten gewehrt – und das zu Recht. Die Anzeige sei demnach falsch gewesen. „Das war kein Versehen“, sagte der Staatsanwalt. Zur Körperverletzung käme daher noch das Verbrechen der Verfolgung Unschuldiger hinzu. Elf und neun Monate Haft auf Bewährung forderte der Ankläger.
Verteidigung wollte einen Freispruch erreichen
Anwalt Michael Emde, der den Hauptkommissar vertritt, räumte in seinem Schlussvortrag ein, „dass das Video unglücklich aussieht“. Die Angeklagten hätten ihre Anzeige sicher anders formuliert, hätten sie die Aufnahmen vorher gesehen. So hätten sie sich auf ihre Wahrnehmungen von dem Vorfall verlassen müssen und hätten genau diese unter immer noch anhaltenden Schmerzen im Gesicht und am Körper zu Papier gebracht – sie seien definitiv von einer Bedrohungslage ausgegangen. „Da war ganz sicher kein böser Wille dabei, irgendjemanden falsch zu belasten“, erklärte der Anwalt.
Sehr schnell hatte sich der 40-jährige Angeklagte zum Hauptkommissar hochgearbeitet. Zu dem Video sagte er: „Das ist nicht das, wofür wir als Polizei stehen.“ Der Angeklagte berichtete, nach dem Vorfall einen Schlaganfall erlitten zu haben. Sein 28-jähriger Kollege erklärte, eine Angststörung entwickelt zu haben. Eine Kollegin und Freundin des Angeklagten fasste es im Zeugenstand so zusammen: „Er war immer optimistisch und fröhlich. Und wenn ich mir jetzt angucke, was von ihm übriggeblieben ist, dann bricht mir das Herz.“ Beide Verteidiger hatten Freispruch für ihre Mandanten gefordert.
Richter: Keine klischeehaften Polizeischläger
„Wir haben hier nicht die klischeehaften Polizeischläger“, sagte der Vorsitzende Richter Volker Köhler in seiner Urteilsbegründung. Allen sei bewusst, unter welchen Bedingungen Polizisten „an die Front geschickt“ würden. Doch am Tattag hätten die Beamten über die Stränge geschlagen. Der betrunkene Bewohner habe zwar gepöbelt, habe dem jüngeren Beamten aber keinen Anlass für den Einsatz mit dem Schlagstock gegeben. Der ältere Kollege habe sich danach „blind“ angeschlossen. Später habe der 28-Jährige seine Anzeige so formuliert, dass sie die unrechtmäßige Gewalt rechtfertigen sollte.
Wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt erhielt der 40-Jährige acht Monate Haft auf Bewährung, sein jüngerer Kollege zwei Monate mehr – weil er sich durch die falsche Anzeige auch der Verfolgung Unschuldiger schuldig gemacht habe. Den Beamtenstatus verlieren die suspendierten Polizisten bei einer Rechtskraft des Urteils nicht automatisch – das wäre erst bei einer Strafe ab einem Jahr Haft der Fall gewesen. „Vielleicht führt Sie der Weg zurück in den Polizeidienst, wir wollten das bewusst offenlassen“, sagte der Vorsitzende Richter. Darüber muss dann ein Disziplinarverfahren entscheiden.
