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Polizei schockiert„Zeigen Sie mir Ihren Führerschein!“ Kölner Autofahrer (63) legt irres Geständnis ab

Polizei-Auto auf der Schildergasse in Köln.

Die Kölner Polizei, hier ein Symbolfoto aus dem Mai 2021 auf der Schildergasse, stoppte einen 63-Jährigen, der dann ein Geständnis ablegte.

Als Autofahrer ohne Führerschein unterwegs? Grund genug zum Kopfschütteln. Aber das, was ein Mann der Kölner Polizei bei einer Kontrolle beichtete, das hat nochmal eine ganz andere Dimension.

Der Fall hatte am Dienstag (18. Januar) wie eine ganz normale Verkehrskontrolle begonnen. Gegen 15.30 Uhr war zivilen Polizeibeamten auf der Theodor-Heuss-Straße in Mülheim ein fehlendes Siegel am vorderen Kennzeichen eines Autos aufgefallen. Die Einsatzkräfte stoppten den Wagen und stellten den Fahrer aus Köln zur Rede.

Und siehe da: Die Beamten hatten offenbar den richtigen Riecher bewiesen. Der Wagen war nicht zugelassen, der 63 Jahre alte Fahrer soll seinen Kombi deswegen mit falsch angebrachten TÜV-Plaketten und Zulassungsstempeln versehen haben.

Köln: Autofahrer seit 30 Jahren ohne Führerschein unterwegs

Doch die echte Überraschung wartete noch auf die Polizei: Als der Mann bei Kontrolle seinen Führerschein vorzeigen sollte, musste er seine Beichte ablegen. Er sei nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, sagte er, ganz im Gegenteil: Der Führerschein sei ihm schon vor rund 30 Jahren entzogen worden.

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Kein Problem allerdings für den 63-Jährigen, schließlich sei er seitdem „unfallfrei“ durchs Stadtgebiet unterwegs. Das Gefühl, etwas falsch gemacht zu haben, kam beim Autofahrer offenbar nicht auf. Dabei hat er nach eigenen Angaben zuletzt einen gültigen Führerschein besessen, als in Deutschland (unter Kanzler Helmut Kohl) noch mit D-Mark gezahlt wurde. Fast ein Wunder, dass sein Verhalten niemals auffiel!

Strafanzeigen gegen Kölner (63): Ohne Führerschein im Auto unterwegs

Die Polizei allerdings klärte den Mann auf, dass sein Verhalten nun Folgen haben wird: Denn den Kölner erwarten nun Strafanzeigen wegen Kennzeichenmissbrauch, Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Den Wagen des Mannes ließen die Polizisten abschleppen.