Etwas übereifrig gewesenÄrger um Kölner Wahl-Plakate – Parteien müssen nochmal ran

Seit Freitag (1. August) ist Wahlwerbung im öffentlichen Straßenraum erlaubt. Zahlreiche Wahlplakate zur Wahl sind seitdem im Stadtbild zu sehen. Nicht alle hängen korrekt.

Seit Freitag (1. August) ist Wahlwerbung im öffentlichen Straßenraum erlaubt. Zahlreiche Wahlplakate zur Wahl sind seitdem im Stadtbild zu sehen, aber nicht alle hängen korrekt.

Köln ist ziemlich zuplakatiert. Seit dem 1. August dürfen die Plakate für die Kommunalwahl im September hängen. Doch nicht alle hängen korrekt.

von Matthias Trzeciak  (mt)

Ärger um Wahlplakate in Köln!

Wie die WDR-Lokalzeit am Donnerstag (7. August 2025) berichtet, wurden zahlreiche Plakate falsch aufgehängt.

Das Ordnungsamt will jetzt noch genauer hinschauen. Dabei gibt es klare Regeln, wo und wie Plakate aufgehängt werden dürfen. Doch offenbar sind die vielen fleißigen Wahlhelfer und Wahlhelferinnen im Eifer des Gefechts etwas übereifrig gewesen.

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So dürfen beispielsweise kleinere Plakate nur an Laternen aufgehängt werden, mindestens 2,20 Meter hoch über Gehwegen, die nicht zu nah an Zebrastreifen und Straßeneinmündungen stehen – wegen der Verkehrssicherheit.

Auch Plakate an Wegweisern und Bäumen sind nicht erlaubt.

Zudem müssen zehn Meter Abstand zu Einmündungsbereichen von Straßen und zehn Meter Abstand zu Kreuzungen und Fußgängerüberwegen eingehalten werden.

Die Parteien versprechen jetzt nachzubessern. Falschgehängte Plakate für die OB-Wahl am 14. September 2025 sollen umgehängt werden. Sollte das nicht passieren, werden die Plakate von Amtswegen entfernt. Dafür berechnet die Stadt eine Strafgebühr in Höhe von 15 Euro pro Plakat. (mt)

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