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Ausrutscher nach KarnvalssitzungJeck will 10.000 Euro von der Stadt Köln

Ein Mann rutscht auf schneebedecktem Fußweg aus, ein anderer guckt hin.

Wegen eines Glatteis-Unfalls (Symbolfoto) hat ein Mann die Stadt Köln verklagt.

Weil er nach einer Karnevalssitzung auf Glatteis ausgerutscht ist, hat ein Mann die Stadt Köln verklagt. Jetzt liegt die Entscheidung des Gerichts vor. 

Wer sich schon mal bei Glatteis auf die Nase gelegt hat, weiß, wie schmerzhaft das sein kann. Mit solch einem Ausrutscher musste sich jetzt mal wieder das Kölner Landgericht beschäftigen. Im aktuellen Fall hatte sich der Kläger nach einer Karnevalssitzung lang gemacht. 

Der Jeck, der sich bei dem Sturz mehrere Brüche zugezogen hatte, klagte auf Schmerzensgeld. Weil die Sitzung in einer Schule in Holweide stattfand, dessen Trägerin die Stadt Köln ist und ihr auch das Grundstück gehört, wollte er von der Stadt mindestens 10.000 Euro. 

Klage vor Kölner Landgericht: Jeck rutscht auf Schulgelände aus

2023 hatte die Stadt die Räumlichkeiten der Schule an eine Karnevalsgesellschaft für Sitzungen in der Session 2024 vermietet. Im Mietvertrag wurde geregelt, dass auf dem gesamten Schulgelände kein Winterdienst durchgeführt wird und das Betreten auf eigene Gefahr erfolgt. Insofern werde, hieß es, eine Haftung durch die Stadt Köln ausgeschlossen. Die Besucher und Besucherinnen einer Veranstaltung seien durch den Mieter in geeigneter Weise hierüber zu informieren. 

Im Januar 2024 passierte es. Wie der Kläger ausführte, habe er sich nach einer Karnevalssitzung auf direktem Weg zum „Ausgang“ des Schulgeländes befunden und sei normalen Schrittes gegangen. Auf dem Gelände hätten sich großflächige Vereisungen befunden, gegen ein Uhr sei er dann dort auf einer für ihn nicht erkennbaren Glatteisfläche gestürzt und habe sich mehrere Frakturen zugezogen. 

Zum Unfallzeitpunkt, so der Kläger, habe laut Wetterbericht nicht nur eine gefährliche allgemeine Glätte geherrscht – er war auch der Ansicht, dass der geschlossene Mietvertrag zwischen Stadt und Karnevalsverein nicht zu einer Haftungsfreistellung der Stadt von der Räum- und Streupflicht geführt hat.

„Der Argumentation folgte das Gericht zwar teilweise, wies die Klage mit Urteil vom 20. Januar im Ergebnis jedoch als unbegründet ab“, erklärte Gerichtssprecherin Diana Renk. 

Kölner Gericht: Stadt weiter verkehrssicherungspflichtig, aber...

Die Kammer gab dem Kläger aber in so weit recht, dass die Stadt als Eigentümerin des Schulgeländes, entgegen ihrer Ansicht, weiter verkehrssicherungspflichtig sei. So würden klare Absprachen fehlen, welche die Sicherung der Gefahrenquelle zuverlässig garantieren. Es reiche nicht, im Mietvertrag zu schreiben, dass die Stadt nicht haftet.

Der Kläger habe allerdings, so die Begründung weiter, die Voraussetzungen einer Pflichtverletzung seitens der Stadt nicht dargelegt. Grundvoraussetzung für die Räum- und Streupflicht auf Straßen und Wegen sei das Vorliegen einer „allgemeinen Glätte“ und nicht nur das Vorhandensein einzelner Glättestellen. 

„Der Kläger hat vorliegend  lediglich pauschal behauptet, auf dem Schulgelände hätten sich großflächige Vereisungen befunden“, so Gerichtssprecher Renk. Er hätte vielmehr darlegen müssen, wo und in welcher Anzahl sich die Vereisungen befunden hätten. Auch sei zu berücksichtigen, dass die Stadt aufgrund der stattfindenen Veranstaltung nicht gehalten gewesen sei, das gesamte Schulgelände abzustreuen. 

Der Kläger hätte also vortragen müssen, dass es auf dem von den Besuchern und Besucherinnen der Karnevalssitzung benutzten Gehweg mehrere glatte Stellen gegeben habe. Dies habe er aber nicht getan, heißt es weiter in der Begründung. Diana Renk: „Der Verweis auf einen Wetterbericht genügt dafür nicht.“

Das Landgericht Köln hat immer wieder mit Klagen zu tun, weil jemand auf Glatteis ausrutscht. Schadensersatz und Schmerzensgeld kann der/die Geschädigte in der Regel aber nur dann verlangen, wenn derjenige, der für das Anwesen verantwortlich ist, seine Verkehrssicherungspflicht im Sinne der winterlichen Räum- und Streupflicht verletzt hat. (iri)

Einschusslöcher sind an einem Fenster im Erdgeschoss eines Gebäudes zu sehen.

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