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„NS-Denkmal im Garten"1974 ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln gegen Günsche

Das ehemalige Haus Günsches in Lohmar

Das ehemalige Haus Günsches in Lohmar

von Ayhan Demirci (ade)

Köln – Hitlers letzter Helfer, das Nachkriegsleben des SS-Offiziers Otto Günsche (1917-2003). Im Winter 1974 schien es, als könnte ihn die dunkle Vergangenheit einholen. EXPRESS dokumentiert einen bizarren Vorgang. Die Akten stammen aus dem NRW-Landesarchiv in Duisburg.

Am 23. Januar 1974 geht bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt ein Schreiben aus Tel Aviv/Israel ein. Der Absender, der wohl aus Deutschland emigrierte Walter G., zeigt Günsche, dessen Wohnadresse in Lohmar er kennt, an.

NS-Denkmal in Otto Günsches Garten? Die Justiz ermittelt

Der frühere Sturmbannführer habe in seinem Garten ein Nazi-Denkmal errichtet. Er habe außerdem „einige Hitlerbilder in seiner Wohnung hängen.“ Bei dem Denkmal handele es sich um einen zum Bau der Reichsautobahn München-Salzburg gestifteten Spaten. 1934 hatte der ein Jahr zuvor an die Macht gekommene Reichskanzler Adolf Hitler bei Unterhaching in einer pompösen Feier den ersten Spatenstich vollzogen.

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Die Frankfurter Behörde leitet die Sache an die Staatsanwaltschaft Köln weiter, die unter dem Aktenzeichen 120 Js 22/74 Ermittlungen aufnimmt wegen des Verdachts der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Otto Günsche wird daraufhin von einem Kommissar der Polizei Bergisch Gladbach vernommen.

A.8.Mün

Die damalige Reichsautobahn München-Salzburg

Günsche bestätigt dabei die Existenz des Spatens aus Gusseisen, er habe ihn vor „7 bis 8 Jahren von einem flüchtigen Bekannten geschenkt bekommen.“ Der Spaten sei aber „völlig neutral“ gehalten: „Ich hätte ihn mit Sicherheit nicht vor meinem Haus aufgestellt, wenn er als nationalsozialistisches Emblem zu erkennen wäre."

Otto Günsche äußert Vermutung über die Anzeige

Günsche vermutet hinter der Anschuldigung den Besitzer der Arzneimittelfirma Rowa, Roland Wagner. Günsche ist Geschäftsführer bei Rowa - mit Wagner hat er sich völlig überworfen. Der Anzeigenerstatter Walter G. und Wagner würden sich kennen, meint Günsche. „Ich habe den Eindruck, dass Herr Wagner nunmehr über Herrn G., der als Israeli in derartigen Dingen ein größeres Gewicht hat, versucht, mich zu verunglimpfen.“

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Die Staatsanwaltschaft teilt dem Anzeigeerstatter schließlich mit, dass am Spaten keine NS-Symbolik zu erkennen sei und deshalb kein strafbarer Vorgang vorliege. Walter G. schreibt darüber einen empörten Brief, die Nachforschungen der Staatsanwaltschaft und dass Günsche straffrei bleibe stimmten ihn „sehr komisch“.

Otto Günsche 1999

Otto Günsche (l.) 1999 bei einer Lesung in der Galerie des Waffen-SS-Veteranen Gottfried Funk (96, nicht im Bild) in dessen Galerie in Bergisch Gladbach.

Dann erhebt G. einen weiteren Vorwurf. Er wirft dem „Super Nazi“ und „damaligen Kampfkommandanten der Reichskanzlei“ und „Adjutant Hitlers“ vor, er würde in der Öffentlichkeit ein Abzeichen der „Leibstandarte Adolf Hitler“ tragen.

Otto Günsche wird auch dazu vernommen. Er wird vorgeladen und erklärt bei der Polizei, beim Abzeichen (es zeigt einen Dietrich) handele es sich um das Emblem des eingetragenen Vereins „1. Panzerkorps, Leibstandarte im Bundesverband ehemaliger deutscher Soldaten.“

Der Kameradschaftsverband früherer Waffen-SS-Kämpfer ist in der Bundesrepublik Deutschland umstritten, aber legal. Die Ermittlungen gegen Hitlers letzten Adjutanten werden eingestellt.