+++ FAHNDUNG +++ Wer kennt ihn? Mit Messer gedroht – Kölner Polizei sucht Räuber, der kleine Kinder ausrauben wollte

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Kölner bei Rhodos-Trip gestopptKnast oder 3700 Euro extra? Mann (38) trifft klare Entscheidung

Menschen gehen durch den fast leeren Flughafen Düsseldorf.

Am Flughafen Düsseldorf, hier ein Symbolfoto aus dem März 2021, flog ein Kölner auf, der per Haftbefehl gesucht wurde.

Ein Kölner, der per Haftbefehl gesucht wurde, flog am Flughafen Düsseldorf aus. In seinen Urlaub konnte er aber dennoch starten – nach einer „kleinen” Extra-Zahlung.

Köln. Mit dem Flugzeug entspannt in den Süden, ein paar Tage raus, den Alltag vergessen: Gerade in Corona-Zeiten der Traum vieler Kölnerinnen und Kölner. Blöd nur, wenn man dabei „vergisst”, dass man ja an der Bundespolizei vorbei muss, um in das Flugzeug zu kommen. Und noch blöder, wenn dabei auffällt, dass man von der Polizei gesucht wird. So wie bei einem Kölner (38), der per Haftbefehl gesucht wurde. Ein Ende der Reise konnte er am Ende aber dennoch verhindern.

Im Rahmen der Ausreisekontrolle war der Mann mit Wohnsitz in Köln am Sonntag (1. August) am Flughafen Düsseldorf der Bundespolizei aufgefallen. Er wollte per Flugzeug nach Rhodos (Griechenland) reisen. Doch nach der Überprüfung seiner Dokumente war klar: Der Mann war zur Festnahme ausgeschrieben. Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt hatte gegen den 38-Jährigen im März 2021 einen Haftbefehl wegen Betruges erlassen.

Kölner (38) mit Haftbefehl gesucht: Für 3700 extra ging es in den Urlaub

Seinen Urlaub trat der Kölner aber dennoch an: Mit einer Zahlung von 3700 Euro, die er vor Ort entrichtete, umging er die Ersatzfreiheitsstrafe von 70 Tagen. So wurde aus „hinter schwedischen Gardinen” am Ende doch noch „Ab in den Süden”. 

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Nur wenige Stunden später ein ähnlicher Fall: Während der Einreisekontrolle eines Fluges aus Istanbul (Türkei) wurde ein 26-Jähriger entdeckt, gegen den die Staatsanwaltschaft Oldenburg im November 2020 einen Haftbefehl wegen des Gestattens des Fahrens ohne Haftpflichtversicherung erlassen hatte.

Da der Wohnsitz des Mannes aber nicht bekannt war, hatte er es geschafft, sich der Strafvollstreckung bis dato zu entziehen. Deshalb war er zur Fahndung ausgeschrieben worden. Doch auch hier erfolgte die Lösung des Falls auf der Stelle: Die Restersatzfreiheitsstrafe von zehn Tagen konnte der 26-Jährige abwenden, indem er die Gesamtstrafe von 420 Euro bei der Bundespolizei beglich. Anschließend setzte der Mann seine Heimreise fort. (tw)