Flughafen DüsseldorfPolizei muss einschreiten: Drei Festnahmen vor Abflug ins Ausland

Bundespolizisten patroullieren am Flughafen Düsseldorf.

Beamte der Bundespolizei konnten am Mittwoch (6. Juli) drei polizeilich gesuchte Personen auffindig machen. Hier ein Foto von Polizeibeamten am Düsseldorfer Flughafen am 24. Juni 2022.

Am Mittwoch (6. Juli) wurden insgesamt drei Personen am Flughafen Düsseldorf im Rahmen von Ein- und Ausreisekontrollen verschiedener Flüge festgenommen.

An NRW-Flughäfen herrscht momentan nicht nur Reise-Chaos! Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei konnten am Mittwoch (6. Juli) in Düsseldorf drei Reisende stellen, die bei der Polizei zur Festnahme ausgeschrieben waren. 

So konnte am Nachmittag zunächst ein kosovarischer Staatsangehöriger festgenommen werden, welcher sich auf der Ausreise nach Pristina im Kosovo befand. Die Staatsanwaltschaft Göttingen sprach gegen den 51-Jährigen im Jahr 2019 ein Haftbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung aus. 

NRW: Bundespolizei nimmt drei Personen am Flughafen Düsseldorf fest

Da der in Emsdetten lebende Mann die Geldstrafe in Höhe von 200 Euro allerdings noch am Düsseldorfer Flughafen begleichen konnte, trat dieser seinen Flug in den Kosovo wie geplant an.

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Wenige Stunden später fiel Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei eine Frau auf, die sich zur Einreisekontrolle nach einem Flug aus Pristina vorstellte. Die Beamten stellten gleich zwei Haftbefehle bei der 42-Jährigen fest, die beide noch im Juni dieses Jahres erteilt worden waren.

Der erste Haftbefehl wurde wegen unbefugtem Gebrauchs eines Fahrzeugs ausgestellt und der zweite Haftbefehl wegen Diebstahl. Die Verurteilung wegen beider Fälle fand bereits in den Jahren 2019 und 2020 statt. Da die 42-Jährige die Geldstrafe in Höhe von 3300 Euro vor Ort nicht begleichen konnte, wurde sie den zuständigen Justizbehörden übergeben.

Bei einem Mann, der sich zur Ausreise in die türkische Stadt Kayseri befand, stellte die Bundespolizei am Mittwochabend zuletzt fest, dass bei diesem ein Haftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Bielefeld wegen Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz vorliegt.

Die Geldstrafe in Höhe von 70 Euro wurde von dem 61-Jährigen noch vor Ort beglichen, sodass dieser eine zweitägige Erzwingungshaft umgehen konnte. (als)