Drei Tote in der Uniklinik: Ein Techniker stand vor Gericht, doch der Richter sieht die wahren Schuldigen woanders.
Drei Patienten totRichter rechnet mit Kölner Uniklinik ab – „desaströses Bild“

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Drei Krebspatienten der Uniklinik (Archivfoto) starben nach einer Legionellen-Infektion.
In der Kölner Uniklinik starben drei Menschen an einer Keim-Infektion. Angeklagt war ein Techniker, aber der Richter macht klar: Die Hauptverantwortung liegt bei anderen.
Etwa sechs Jahre nach einer tödlichen Legionellen-Welle an der Uniklinik Köln ist das Strafverfahren nun zu einem Ende gekommen. Das Kölner Landgericht hat den Prozess gegen einen Techniker gegen eine Geldauflage von 2.000 Euro eingestellt. Zwar wurde dem 60-Jährigen, der bei einer Tochterfirma der Klinik angestellt war, eine Mitschuld an der Verbreitung der Keime in einer Kühlanlage zugesprochen. Er hätte die Gabe von Bioziden engmaschiger prüfen müssen. Sein Tatbeitrag sei jedoch „sehr gering“.
Kölner Richter mit heftiger Kritik: „Desaströses Bild“ der Klinik-Organisation
Der Vorsitzende Richter Jan F. Orth fand in seiner Urteilsbegründung deutliche Worte: „Die wesentliche Verantwortung liegt ganz woanders.“ Die Organisationsstruktur der Klinik in den Jahren 2019 und 2020 hinterlasse, so der Richter, „ein ganz desaströses Bild.“
Obwohl die große Gefahr durch die Verdunstungskühlanlage bekannt war, sei damals in der Uniklinik völlig unklar gewesen, wer für die Kontrolle des Wassers auf Krankheitserreger zuständig war. „Das ist für die Kammer nicht nachvollziehbar“, sagte Orth.
„Eine Vielzahl höher angesiedelter Verantwortungsträger hat vielfache, kausale Verursachens-Beiträge zu den eingetretenen Krankheits- und Todesfällen zu vertreten“, machte der Vorsitzende weiter unmissverständlich klar. Im Gegensatz zum 60-jährigen Angeklagten saßen diese Personen aber weder auf der Anklagebank, noch übernahmen sie Verantwortung oder trugen zur Aufklärung des Falls bei.
Schlimmer noch: Zeugen hätten sogar versucht, „die Kammer hinters Licht zu führen“. Und jetzt der Justiz-Hammer: Niemand von den eigentlich Verantwortlichen kann noch belangt werden. Der Grund ist die bereits eingetretene Verjährung, weshalb es in dem Fall keine weiteren Strafverfahren geben wird.
Köln: Wasser der Klimaanlage wurde nicht untersucht
Die Uniklinik hatte in den Sommermonaten 2020 zur Klimatisierung ihres Bettenhauses eine Verdunstungskühlanlage mit zwei offenen Rückkühlwerken genutzt. Diese wurde mit Wasser betrieben, das im System zirkulierte. Nach einer Reinigung im Januar wurde die Vorrichtung im Mai wieder in Betrieb genommen.
Der angeklagte Techniker hatte es laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft unterlassen, die zwingend erforderlichen Laboruntersuchungen des Wassers auf Keime durchzuführen oder zu beauftragen. So konnten sich unbemerkt Legionellen bilden und sich immer weiter vermehren.
Köln: Drei Krebspatienten starben an den Folgen der Infektion
Drei Krebspatienten im Alter von 55 bis 81 Jahren, die in der Uniklinik eine Chemotherapie erhielten, zogen sich durch das Einatmen der belasteten Luft eine Lungenentzündung zu. Ihre geschwächten Körper konnten sich davon nicht mehr erholen. „Ich bedauere, dass drei Menschen gestorben sind und soweit ich die Verantwortung dafür trage, möchte ich mich bei den Angehörigen entschuldigen“, hatte der Angeklagte zu Beginn des Prozesses erklärt.
Verteidiger Jürgen Graf äußerte, dass der Angeklagte über Jahrzehnte hinweg anstandslos für die Uniklinik gearbeitet habe. Auch nach dem Geschehen habe es für ihn keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen gegeben. Der Anwalt kritisierte, dass die Ermittler sich regelrecht auf seinen Mandanten „eingeschossen“ hätten. (red)
