Bei einer großangelegten Kontrolle hat der Zoll mehrere Baustellen in der Region ins Visier genommen.
Bundesweite RazziaZoll nimmt Baustellen in der Region ins Visier

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Zollkontrolle auf einer Baustelle in Köln.
Als Teil einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Baugewerbe haben am Dienstag 110 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Köln zugeschlagen. Dabei wurden insgesamt 152 Beschäftigte von 52 Arbeitgebern kontrolliert.
Die Kontrollen fanden in Wesseling (51 Beschäftigte von 18 Arbeitgebern), Bergisch Gladbach (49 Beschäftigte von 21 Arbeitgebern) und in Sankt Augustin (52 Beschäftigte von 13 Arbeitgebern) statt.
Illegale Beschäftigung auf Baustelle an Grundschule?
Auf der Baustelle einer Grundschule in Bergisch Gladbach trafen die Einsatzkräfte zwei Männer (41, 43) aus Tadschikistan bei Verputzerarbeiten an. Sie konnten lediglich eine polnische Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis vorlegen. Gegen beide Männer wurden noch vor Ort Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die zuständige Ausländerbehörde entscheidet nun über die weiteren aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen.
Auf dem Gelände einer Behörde in Sankt Augustin stießen die Kontrolleurinnen und Kontrolleure auf eine Gruppe von 23 Arbeitern. „Bei 18 der Männer aus Rumänien, Serbien und dem Kosovo, ergaben sich bereits vor Ort Anhaltspunkte auf fehlende Meldungen zur Sozialversicherung“, erklärte Jens Ahland, Pressesprecher des Hauptzollamts Köln.
Verdacht auf Mindestlohnbetrug und Leistungsbetrug
Die bisherige Bilanz der Razzia: Bei einer Firma gibt es erste Hinweise auf die Unterschreitung des Mindestlohns. In vier weiteren Fällen wird wegen fehlender Meldung zur Sozialversicherung ermittelt. Zudem ergaben sich bei zwei Personen Anhaltspunkte für den Missbrauch von Sozialleistungen (Leistungsbetrug). Drei Personen führten außerdem nicht die erforderlichen Ausweispapiere mit.
„Die Befragung der Beschäftigten vor Ort ist nur der Einstieg in unsere Arbeit“, so Ahland. Die genaue Überprüfung der Geschäftsunterlagen werde nun zeigen, ob alle angetroffenen Personen ordnungsgemäß gemeldet sind und den Mindestlohn erhalten. (red)
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