Lärm-ZoffStadt Köln kassiert erneute Klatsche vor Gericht – wird beliebter Platz jetzt eingezäunt?

Menschen treffen sich auf einem Platz, stehen in Gruppen beisammen.

Menschen genießen am Brüsseler Platz eine warme Nacht, treffen sich mit Freunden, trinken etwa. Szenen wie hier am 4. Juni 2022 könnten bald schon der Vergangenheit angehören. 

Die Stadt Köln hat im Lärm-Zoff zum zweiten Mal eine Niederlage vor Gericht kassiert. Wird es jetzt am Brüsseler Platz ein Alkoholkonsumverbot geben oder wird er gar eingezäunt?

von Iris Klingelhöfer (iri)

Erneute Klatsche für die Stadt Köln: Das Oberverwaltungsgericht hat am Donnerstag (28. September 2023) ein Urteil des Kölner Verwaltungsgerichtes bestätigt. Demnach muss die Stadt effektive Maßnahmen zur Lärmreduzierung auf dem Brüsseler Platz ergreifen. 

Der Platz rund um die Kirche St. Michael hat sich zu einem beliebten Szenetreffpunkt entwickelt. Seit 2005 halten sich zum Teil hundert Personen bis in die späten Nachtstunden auf dem Brüsseler Platz auf. Der Lärmpegel steigt besonders an den Wochenenden. 

Brüsseler Platz: Stadt Köln will alles Mögliche unternommen haben

Nach einer ersten Klage hatte die Stadt Köln im Jahr 2013 mit Anwohnerinnen und Anwohnern einen sogenannten „Modus Vivendi“ vereinbart. Dabei hatte sie verpflichtet, an allen Freitagen, Samstagen und an Tagen, auf die ein gesetzlicher Feiertag in NRW folgt, in der Zeit von April bis Oktober ab 22 Uhr darauf hinzuwirken, dass die Besucherinnen und Besucher den Brüsseler Platz spätestens bis 24 Uhr tatsächlich verlassen haben. 

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Klappte aber nicht. Denn 2015 wandten sich Anwohnenden erneut an die Stadt, weil die nächtliche Lärmbelästigung weiterging. Die verwies jedoch darauf, dass die Störung der Nachtruhe, von einzelnen Verstößen wie Grölen und Straßenmusik abgesehen, auf einem legitimen Verhalten der Besucherinnen und Besucher beruhe. Und dagegen könne sie ordnungsbehördlich nichts machen. 

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Die Stadt argumentierte, dass sie mit den bisher ergriffenen Maßnahmen – insbesondere die regelmäßige Anwesenheit eines privaten Sicherheitsdienstes, der die Situation beobachte und an die Feiernden appelliere, die Nachtruhe zu beachten – alles ihr rechtlich Mögliche und Zumutbare unternommen habe. 

Lärm am Brüsseler Platz Stadt Köln kassiert zweite Niederlage vor Gericht

Das Kölner Verwaltungsgericht sah das anders und gab einer Klage von mehreren Anwohnenden statt. Gegen das Urteil ging die Stadt Köln in Berufung – und kassierte jetzt beim Oberverwaltungsgericht eine weitere Niederlage. 

In ihrer Urteilsbegründung führte die Richterin aus: Die Entscheidung der Stadt, keine weitergehenden Maßnahmen zum Schutz der Klägerinnen/Kläger vor gesundheitsgefährdendem Lärm zur Nachtzeit zu ergreifen, ist rechtswidrig!

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Nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz seien von 22 bis 6 Uhr Betätigungen verboten, welche geeignet sind, die Nachtruhe zu stören. Ein Verstoß könne mit einer Geldbuße geahndet werden. Zwar könne es Ausnahmen geben, wie etwa für die Karnevalstage, aber die Stadt dürfe unter Berücksichtigung der Einzelfallumstände von einem Einschreiten nicht pauschal absehen. 

Lärmmessungen in den Jahren 2011, 2016 und 2022 hatten ergeben, dass die Anwohnenden Geräuschimmissionen ausgesetzt sind, die gesundheitsgefährdend sind. 

Kölner Richterin: „Ergriffene Maßnahmen sind unzureichend“

„Die bislang von der Stadt ergriffenen Maßnahmen sind unzureichend“, so die Vorsitzende. So setze diese unter anderem nicht die vereinbarte Räumung des Brüsseler Platzes bis 24 Uhr um, was auch den Besucherinnen und Besuchern bekannt sei.

Zum anderen seien ihr tatsächlich wie auch rechtlich weitere Maßnahmen zur Lärmreduzierung möglich. Neben einem verstärkten Einsatz des Ordnungsamtes, notfalls mit Unterstützung der Polizei, müsse die Stadt Köln auch erwägen, ob sie die Art und Weise der Benutzung des Platzes etwa durch ein – gegebenenfalls zeitlich beschränktes – Alkoholkonsumverbot im Wege einer Verordnung einschränkt. 

Auch käme in noch weitergehendes nächtliches Verweilverbot in Betracht. Als letztes Mittel müsste die Stadt Köln sogar eine Sperrung des Platzes, etwa durch einen Zaun oder eine dichte Hecke, überlegen. Die Stadt will jetzt das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, prüfen.