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Blut-Tat in KölnMann sticht auf Klo zu – jetzt ist er frei

Blick auf die Zülpicher Straße in Köln (Archivfoto)

Blick auf die Zülpicher Straße in Köln (Archivfoto) 

Nach einem Messerangriff auf einer Bar-Toilette in Köln stand jetzt der Prozess an – der endete mit einer Überraschung.

Neun Messerstiche auf einer Herrentoilette im Zülpicher Viertel! Doch der Mann, der zustach, ist jetzt ein freier Mann.

Das Kölner Landgericht hat in einem spektakulären Prozess entschieden: Es war Notwehr! Das berichtet der „Kölner Stadt-Anzeiger“.

Messerangriff auf Toilette im Zülpicher Viertel – Gericht entscheidet auf Notwehr

Was war in der Nacht zum 21. Juni 2020 passiert? In einer Bar eskalierte ein Streit, bei dem es möglicherweise um Drogenschulden ging. Ein 47-jähriger Mann schaltete sich ein, folgte seinem Kontrahenten auf die Herrentoilette – und zückte ein Messer.

Laut Gericht wollte er den anderen Mann, der als „deutlich größer und muskulöser“ beschrieben wurde, wohl nur einschüchtern. Doch als dieser auf ihn losging, stach der 47-Jährige zu. Neunmal! Der Mann erlitt schwere Verletzungen an Brust, Arm und Wange.

Trotz der blutigen Wunden konnte sich das Opfer wehren und schlug den Angreifer zu Boden. Eine Not-Operation rettete ihm später das Leben. Der Messerstecher flüchtete aus der Bar, wurde aber draußen von anderen Gästen attackiert und mit einer Bierflasche am Kopf verletzt.

Zuerst wurde der Mann wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe verurteilt. Doch der Bundesgerichtshof – Deutschlands oberstes Gericht – kippte das Urteil. Der Grund: Es könnte eine Notwehrsituation gewesen sein.

Im neuen Prozess vor dem Kölner Landgericht wurde die Situation auf der engen Toilette genau beleuchtet. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Angeklagte kaum eine Chance hatte zu fliehen. Um Hilfe zu rufen, sei aussichtslos gewesen – zumal die anderen Gäste offenbar auf der Seite seines Gegners standen.

Der Angeklagte, der bereits mehrere Monate in Untersuchungshaft verbracht hatte, betonte vor Gericht, er habe sich in einer ausweglosen Lage gesehen.

Die große Wende am Ende des Prozesses: Nicht nur der Verteidiger, sondern auch die Staatsanwaltschaft forderte einen Freispruch. Da alle Beteiligten auf weitere rechtliche Schritte verzichteten, ist das Urteil sofort rechtskräftig. (red)