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Wut-Post von Bläck-Fööss-LegendeDeshalb greift Stadt Köln bei Fußball-Fans besonders hart durch

Auf Facebook machte Erry Stoklosa seiner Wut über die Parksituation am Höhenberg Park Luft.

Copyright: Erry Stoklosa

Auf Facebook machte Erry Stoklosa seiner Wut über die Parksituation am Sportpark Höhenberg Luft.

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Bläck-Fööss-Urgestein Erry Stoklosa meldete sich nach dem Mittelrheinpokal in Höhenberg mit jeder Menge Kritik an der Stadt. Die hat nun geantwortet – und stellt einiges klar. 

Es war ein Aufreger, der vor allem Kölner Fußballfans bewegt hat: Bläck-Fööss-Legende Erry Stoklosa kassierte beim Mittelrheinpokal-Finale am 23. Mai im Sportpark Höhenberg ein Knöllchen. Daraufhin wandte er sich öffentlich auf Facebook direkt an Oberbürgermeister Torsten Burmester.

Er fragte, ob der OB nicht mal „die Fünf gerade sein lassen“ könne, und forderte, „die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten für alle Fußballfans der Kölner Vereine“ an solchen Tagen auszusetzen. EXPRESS.de hat die Stadt mit dem Post des Musikers konfrontiert.

Keine Gnade – und das hat einen ernsten Grund

Darf Erry Stoklosa auf Erlass des Knöllchens durch den OB hoffen? Und was ist von seiner Idee zu halten, die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten bei Fußballspielen grundsätzlich auszusetzen? Die Stadt macht in ihrer Antwort unmissverständlich deutlich: Daran ist nicht zu denken.

Dass man sich über ein Knöllchen ärgert – besonders an einem chaotischen Spieltag, wenn die Parkplätze rar sind und man pünktlich zum Anpfiff im Stadion sein will –, sei „völlig menschlich“, räumt ein Sprecher der Stadt ein. Oft wirke der Strafzettel in dem Moment „wie reine Schikane oder Geldschneiderei der Stadt“. Aber: „Die strenge Ahndung von Parkverstößen ist keine Schikane, sondern hat einen sehr wichtigen Hintergrund: Es geht im Kern um Gefahrenabwehr.“

Falschparken werde oft als Kavaliersdelikt abgetan, habe aber „direkte und manchmal fatale Auswirkungen auf das Umfeld“, so die Stadt. Blockierte Rettungswege könnten dazu führen, dass Feuerwehr oder Rettungswagen wertvolle Zeit verlieren. Wer halb auf dem Gehweg parkt, zwingt Menschen im Rollstuhl, Eltern mit Kinderwagen oder Senioren mit Rollator auf die Straße – für Kinder, die zwischen dicht parkenden Autos auf die Fahrbahn treten, könne das „lebensgefährlich“ sein. Zugeparkte Kreuzungen zerstörten zudem Sichtachsen und blockierten Busse und Straßenbahnen.

Bei Großevents gelten die Regeln erst recht

Und was ist mit dem Argument, dass an Spieltagen mit Zehntausenden Fans schlicht nicht genug Parkplätze da sind – müsste die Stadt da nicht kulanter sein? Genau das Gegenteil sei der Fall, betont die Stadt: Das Ordnungsamt müsse aus drei Gründen „besonders hart“ durchgreifen.

Erstens steige bei Menschenmassen die Wahrscheinlichkeit für medizinische Notfälle enorm. Wenn das Stadionumfeld „durch kreuz und quer parkende Fan-Autos“ verstopft werde, kämen im Ernstfall die Rettungskräfte überhaupt nicht mehr zu den Verletzten. Das könnte etwa bei einer Massenpanik der Fall sein.

Zweitens verbiete es der Gleichbehandlungsgrundsatz, Ausnahmen zu machen: „Eine Behörde darf nicht sagen: ‚Wer dienstags beim Einkaufen falsch parkt, zahlt 55 Euro – aber wer samstags zum Fußball geht, darf umsonst auf dem Radweg stehen.‘“ Würden beim Fußball Ausnahmen gemacht, würden Konzertbesucher, Messegäste und Partygänger dasselbe Recht für sich einfordern.

Drittens gehe es um den Schutz der Anwohner: Die Menschen rund um ein Stadion litten an jedem Spieltag „ohnehin unter Lärm, Müll und massiv eingeschränkter Mobilität“. Das Knöllchen oder der Abschleppwagen sei das einzige Mittel des Staates, „um die Rechte und das Nervenkostüm der Anwohner vor dem Kollaps zu schützen“, so der Sprecher.

Und wo parkte der OB?

Stoklosa hatte in seinem Facebook-Post vermutet, Burmester habe „natürlich im VIP-Bereich“ geparkt.

Ein Leser schickte Fotos vom Fahrzeug des OB, direkt am Stadion. Da kam die Frage auf, ob er auch ein Knöllchen hätte bekommen müssen.

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Ein Leser schickte Fotos vom Fahrzeug des OB, direkt am Stadion. Da kam die Frage auf, ob er auch ein Knöllchen hätte bekommen müssen.

Ein EXPRESS-Leser schickte nun Fotos, die das Dienstfahrzeug des OB offenbar in einem Grünbereich direkt am Stadion zeigen – nicht auf einem ausgewiesenen Parkplatz. Hätte Burmester also eigentlich auch ein Knöllchen bekommen müssen?

Die Antwort der Stadt ist eindeutig: „Die Dienstwagen des Oberbürgermeisters und der Beigeordneten verfügen über eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO.“ Der OB ist also im Dienst von Parkregeln befreit.

Und zur Frage, warum das Auto überhaupt dort stand, erklärt die Stadt: „Hinter dem Fotografen befindet sich der Parkplatz.“ Das Fahrzeug habe dort nur kurz gestanden – „bis zur Klärung des Einlasses mit dem Veranstalter“, danach sei es auf den Parkplatz gefahren. (mg)

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