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Bekannten (†38) totgewürgtTragischer Fall vor Gericht: Kölner Rentner (69) muss in den Knast

Ein Mann mit Basecap sitzt auf der Anklagebank, rechts und links von ihm steht jeweils ein Anwalt.

Der Angeklagte mit seinen Verteidigern Maximilian Klefenz (l.) und Dawit Stefanos im Kölner Landgericht. Das Foto ist vom 21. Oktober 2023. 

Nach dem Tod eines 38-Jährigen ist in Köln ein Rentner verurteilt worden. Der Fall ist tragisch. 

von Iris Klingelhöfer (iri)

Er soll seinen Bekannten (38) erwürgt haben, weil der seine Wohnung nicht verlassen wollte. Jetzt ist ein Rentner (69) vor dem Kölner Landgericht für schuldig gesprochen worden. 

Allerdings nicht wegen Totschlags, wie ursprünglich angeklagt, sondern wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Die Kammer schloss einen Tötungsvorsatz aus und verurteilte den Angeklagten am Dienstag (16. Januar 2024) zu dreieinhalb Jahren Gefängnis. 

Urteil in Köln: Würgevorgang leitete bei Opfer Sterbeprozess ein

„Die Kammer konnte nicht feststellen, wie lange und wie stark der Angeklagte das Opfer gewürgt hat, mit der Intention, ihn zu erwürgen“, so der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung.

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Dass man Menschen nicht würgen darf, müsse er keinem erklären. „Das betrifft gesunde Menschen, aber umso mehr eine hilflose, geschwächte Person“, erklärte er weiter. Der Tote war schwerer Alkoholiker, litt unter anderem an einer kompletten Leberzirrhose und an Anämie (Blutarmut). Seit 2018 hatte er wegen Blutungskomplikationen 20 Krankenhausaufenthalte hinter sich.  

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Der 38-Jährige sei gesundheitlich derart geschwächt gewesen, dass der Würgevorgang, der bei einem gesunden Menschen wohl nicht zum Tod geführt hätte, bei ihm den Sterbeprozess eingeleitet habe. Der Richter: „Aufgrund der Anämie hatte er dem nichts entgegenzusetzen.“ Der Angeklagte habe aber gewusst, dass sein Bekannter unter einer Leberzirrhose und Blutarmut litt. 

Späteres Opfer wollte Wohnung in Kölner Altstadt nicht verlassen

Als Auslöser für die Tat sah das Gericht eine Überforderung, weil das spätere Opfer die Wohnung des 69-Jährigen in der Kölner Altstadt nicht verlassen wollte. Und: Kurz vor der Tat hatte der Angeklagte einen Notruf abgesetzt, weil sein Bekannter starke Schmerzen hatte – gegenüber den Rettungskräften zeigte dieser sich jedoch unkooperativ und wollte auch nicht ins Krankenhaus.

Der Angeklagte machte aber deutlich, dass er nicht damit einverstanden ist, dass sein Bekannter in seiner Wohnung bleibt. Blieb er aber. Denn nach Verabreichung von Glukose ging es dem wieder besser.

Kölner Richter über Angeklagten: „Er war über Jahre fürsorglich“

Der Angeklagte hatte seinen deutlich jüngeren, obdachlosen Bekannten immer wieder bei sich aufgenommen, wenn der anderswo wegen Regelverstößen auf die Straße gesetzt worden war. Er hatte ihn versorgt und unter anderem dessen Geld auf den Monat aufgeteilt, damit er nicht alles direkt für Alkohol auf den Kopf haut. „Er war über Jahre fürsorglich“, erklärte der Richter beim Urteil. 

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Am 26. April 2023 hatte der Angeklagte die Rettungskräfte alarmiert und behauptet, er hätte seinen Bekannten leblos aufgefunden. Weil der Notarzt als Todesursache „ungeklärt“ angab, übernahm eine Mordkommission die Ermittlungen und der Leichnam wurde obduziert.

Die Obduktion, laut der es eine Gewalteinwirkung gegen den Hals und ein Würgegeschehen gab, bestätigte den Verdacht eines Tötungsdeliktes. Auch waren mehrere Kopfwunden am Scheitel festgestellt worden. Daraufhin wurde der 69-Jährige, der bis dahin als Zeuge galt, festgenommen.  

Prozess in Köln: Gutachter uneinig über Würge-Vorwurf

Während des Prozesses war der Angeklagte jedoch aus der U-Haft entlassen worden, weil der Richter keinen dringenden Tatverdacht mehr sah. Das vorläufige Gutachten eines Rechtsmediziners konnte die aufgestellte These des Erwürgens nicht mehr bestätigen.

Der Sachverständige hatte sich auf das Fehlen von Verletzungen von Kehlkopf und Zungenbein berufen. Ein anderer Gutachter hatte  allerdings erklärt, dass dies nach neuen medizinischen Kenntnissen nicht zwangsweise passieren muss. Ihre Uneinigkeit hatte schließlich dazugeführt, dass noch ein Rechtsmediziner aus Essen angehört wurde.