„Bedauerlicher Fehler“Düsseldorfer Rentnerin (82, quicklebendig) für tot erklärt

von Nathalie Riahi (nari)

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Die Rentnerin Irmgard Ströter aus Düsseldorf und ihr Sohn Ralf mit dem Schreiben des Renten Service der Deutschen Post. Die 82-Jährige wurde einfach für tot erklärt. 

Düsseldorf – Nach einem zweiwöchigen Krankenhausaufenthalt im August freute sich Irmgard Ströter (82), sich zu Hause ausruhen zu können. Doch aus dieser Ruhe wurde nichts…

Als ihre Enkelin beim Hausarzt ein Rezept für sie abholen wollte, funktionierte plötzlich die Krankenkassenkarte von Irmgard Ströter nicht mehr. Im Krankenhaus war mit der Karte noch alles in Ordnung.

Schock in Düsseldorfer Bank: Mutter für tot erklärt

Als ihr Sohn Olaf Ströter (54) am selben Tag für sie auf der Bank Geld abheben wollte, war auch die EC-Karte nicht mehr funktionstüchtig. „Da der Bankmitarbeiter   unsere Familie kennt, forschte er netterweise im System nach.“ Plötzlich wurde der Herr ganz blass  und erklärte dem Sohn: „Ihre Mutter ist am 9. Juli verstorben…“

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 Olaf Ströter war entsetzt: „Ich bin dann wieder zu meiner Mutter und musste ihr das erklären … Mama, der Grund, dass die Karten nicht mehr funktionieren, ist ziemlich traurig: Du bist für tot erklärt worden.“

Irmgard Ströter fiel aus allen Wolken. Sie  ist ja zum Glück quicklebendig! „Sind die verrückt? Wer war das denn?“

Auf der Bank war herausgekommen, dass nicht nur „überzahlte Rentenbeträge“ vom Rentenservice der Deutschen Post zurückgefordert wurden, sondern dass wegen des angeblichen Todes auch das Konto der Dame gesperrt wurde.

„So können auch keine laufenden Kosten wie Miete, Strom und Telefon abgebucht werden“, erklärt Olafs Bruder, Ralf Ströter (61). „Entweder sitzt unsere Mutter bald im Dunkeln oder auf der Straße.“

Die geschockte Familie bat EXPRESS um Hilfe. Wie konnte es dazu kommen und wann wird es  rückgängig gemacht, weil auch das Konto gesperrt ist?

EXPRESS fragte beim „Deutsche Rentenversicherung Bund“ nach

 Sprecherin Katja Braubach: „Der Renten Service der Deutschen Post übernimmt im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung bestimmte Aufgaben. Hauptaufgabe ist die Auszahlung von laufenden Geldleistungen. Im Rahmen seiner Zuständigkeit stellt der Renten Service auch laufende Zahlungen ein, sobald ihm der Tod eines Rentenberechtigten bekannt wird. Diese Kenntnis erhält der Renten Service in der Regel durch eine Mitteilung einer Meldebehörde. In diesem Einzelfall wurde offensichtlich eine solche Mitteilung fehlerhaft ausgewertet, sodass die Rente von Frau Ströter versehentlich eingestellt und die Deutsche Rentenversicherung über den Tod der Rentenberechtigten informiert wurde.“

Der Rentenservice der Deutschen Post hatte die Todesmeldung einer Frau Ströter erhalten, die am gleichen Tag wie Irmgard Ströter geboren wurde. Der Düsseldorferin wurde diese Todesmeldung irrtümlicherweise zugeordnet … Und das Chaos nahm seinen Lauf!

Renten Service gesteht „bedauerlichen Fehler“ ein

„Da fehlerhaft von einem Todestag am 9. Juli 2020 ausgegangen wurde, musste auch das Rückforderungsverfahren durch den Renten Service bezüglich der vermeintlich überzahlten Rente eingeleitet werden. Somit hat das Bankinstitut Kenntnis über den vermeintlichen Todesfall erhalten. Außerdem wurden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zurückgerechnet, sodass auch die Krankenkasse fehlerhaft von einem Todesfall ausgehen musste“, sagt Katja Braubach und betont:  „Hier handelt es sich um einen sehr bedauerlichen Fehler, für den wir uns ausdrücklich entschuldigen möchten.“

Inzwischen wurde die Rentenzahlung einschließlich  Nachzahlung wieder aktiviert und die involvierten Institutionen über den Fehler informiert. Für Irmgard Ströter gab es zur Entschuldigung noch zwei Blumensträuße obendrauf.

Olaf Ströter: „Die können den Schock, den ganzen Ärger  und die damit verbundene Arbeit auch nicht wieder gutmachen. Hoffen wir, dass das Konto jetzt wieder freigeschaltet wird!“