Prozess in BonnPädophiler führte Sex-Chats – ein Fehler verriet ihn

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Über „WhatsApp“ führte der Angeklagte Video-Chats mit zwölfjährigen Mädchen, später wurden tausende Dateien auf Handy und Rechner sichergestellt.

von Béla Csányi (bc)

Bonn – Er war bereits einschlägig vorbestraft und konnte es dennoch nicht lassen: Vor dem Bonner Landgericht hat am Dienstag der Prozess gegen einen 49-Jährigen Mann begonnen, bei dem die Polizei Tausende kinderpornografische Dateien gefunden hatte.

Neben 3438 Bildern waren auf Rechner und Handy des Angeklagten auch 34 Videos gespeichert.

Foto von Video-Chats mit Zwölfjahrigen verschickt – da wurde Pädophiler geschnappt

Zwischen Oktober 2018 und Januar 2019 hatte er mit zwei zwölfjährigen Mädchen Videochats über „WhatsApp“ geführt. Dabei überredete er die Mädchen zu sexuellen Handlungen, onanierte währenddessen und hielt alles auf Video fest.

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Nachdem er eine dieser Aufnahmen über Facebook verschickt hatte, kam ihm die Polizei auf die Schliche. Bei der folgenden Durchsuchung seiner Wohnung wurde umfangreiches Bild- und Videomaterial gefunden, das der Angeklagte teils selbst erstellt und teils zugespielt bekommen hatte.

„WhatsApp“-Chats mit Zwölfjährigen aufgenommen: Angeklagter bereits vorbestraft

Unter den Aufnahmen waren auch Bilder schwersten Missbrauchs an Kindern. Weil der Angeklagte seine „WhatsApp“-Chats mit einer Software auch aufgenommen hatte, ist er wegen sexuellen Missbrauchs und der Herstellung von kinderpornografischem Material angeklagt. Insgesamt werden ihm 14 unterschiedliche Sexualstraftaten vorgeworfen.

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Der schwerbehinderte Mann, der am Dienstag auf Krücken in den Gerichtssaal kam, ist bereits wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes einschlägig vorbestraft.

Empfindliche Gefängnisstrafe von bis zu 15 Jahren nach Video-Chats möglich

Da die Strafe innerhalb der vergangenen fünf Jahren ausgesprochen wurde, droht dem Mann nun eine empfindlichere Haftstrafe. Das Strafmaß reicht von einem bis zu 15 Jahren Gefängnis. (bc)