+++ EILMELDUNG +++ Vertrag schon unterschrieben Bayern-Coach oder Bundestrainer? Nagelsmann-Entscheidung gefallen!

+++ EILMELDUNG +++ Vertrag schon unterschrieben Bayern-Coach oder Bundestrainer? Nagelsmann-Entscheidung gefallen!

Streit ums ErbeBonnerin zerreißt Testament, doch später taucht zweites Original auf

bonn_testament_olg

Das Oberlandesgericht Köln hatte über den letzten Willen einer Bonnerin zu urteilen. 

von Stefan Schultz (stz)

Bonn/Köln – Wer erbt, wenn von einem Testament nur ein Original vernichtet wird? Das hat jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Köln klargestellt und beendete damit den Streit ums zerrissene Testament aus Bonn. Es genügt, wenn nur ein Dokument vernichtet wird und damit der Wille des Erblassers deutlich ist.

Zunächst wollte Sophie-Marianne P. ihrem Urenkel Nils K. ihr Vermögen vererben, doch plötzlich fasste sie eine neue Entscheidung und setzte ihre Haushälterin Gislinde H. (alle Namen geändert) als Alleinerbin ein. Außerdem erteilte sie der guten Perle eine Vorsorge- und Bankvollmacht und verkaufte ihr – gegen einen Barkaufpreis sowie eine Betreuungs- und Pflegeverpflichtung – ihr Hausgrundstück.

Doch statt voller Dankbarkeit, hob die Haushälterin mit Hilfe der Bankvollmacht erstmal 50.000 Euro vom Konto der Seniorin ab.

Streit ums Erbe: Zwei Testamente vor dem Nachlassgericht

P. widerrief darauf die Vollmacht und suchte einen Anwalt auf, um sich wegen einer möglichen Rückabwicklung des Kaufvertrages über das Haus beraten zu lassen.

Der Fall der unterschiedlichen Testamente landete nach Ps Tod vor dem Nachlassgericht – dieses hatte zu entscheiden, ob Urenkel Nils ein Erbschein erteilt werden kann. Dem Gericht lag jedoch auch ein Original des Testamentes zu Gunsten der Haushälterin vor, welches ihr Rechtsanwalt dem Gericht übersandt hatte.

K. behauptete hingegen, dass seine Urgroßmutter das Testament widerrufen habe. Es gab ein zweites Original und dieses habe sie im Rahmen der Beratung bei ihrem Anwalt vor dessen Augen zerrissen. Deshalb gelte wieder die Erbeinsetzung zu seinen Gunsten.

Streit ums Erbe: Beschwerde der Haushälterin zurückgewiesen

Der 2. Zivilsenat des OLG stellte nun klar, dass Nils K. ein Erbschein zu erteilen ist und damit wurde die Beschwerde der Haushälterin zurückgewiesen.

Zur Begründung stellen die Richter fest, dass ein Testament jederzeit ohne besonderen Grund widerrufen werden könne – so zum bespiel durch Vernichtung der Testamentsurkunde und hier genügt es, wenn nur ein Dokument vernichtet wird.

Hier lesen Sie mehr: Kurioser Prozess in Bonn: Rentner will Schadensersatz – wegen seiner Stützstrümpfe

Im aktuellen Fall sei klar gewesen, dass der Anwalt von K. kein persönliches Interesse am Ausgang des Streits gehabt habe und glaubhaft versichern konnte, dass die Seniorin das Testament vor seinen Augen zerstört hatte. Dazu passe, dass P. keinen Kontakt mehr zur Haushälterin pflegte und die Übertragung des Grundstücks rückgängig machen wollte. Weiterhin, so das Gericht, habe P. – angesichts ihres Alters von mehr als 90 Jahren – das zweite Original wohl schlichtweg vergessen und trotz der Existenz des Dokuments vom Widerruf des Testaments zur Begünstigung der Haushälterin auszugehen sei. (AZ: 2Wx84/20)