Angeklagter aus Bonner „Sugar Daddy“-FallJunge Prostituierte (16) per App überwacht

Neuer Inhalt

Mit einer App wurde die junge Frau rund um die Uhr von ihrem Zuhälter überwacht.

Bonn – Das Bonner Landgericht hat am späten Donnerstagnachmittag einen 36-jährigen Angeklagten wegen Menschenhandels und Zwangsprostitution einer Minderjährigen zu drei Jahren und elf Monaten Haft verurteilt.

Der Angeklagte hatte die 16-Jährige verführt und ihr vorgegaukelt, dass er sie liebe und sich eine Zukunft mit ihr vorstelle. Stattdessen jedoch hat der „Lover Boy“ sie an vermögende Freier verkauft oder sie auch auf der Sex-Plattform „kauf mich" angeboten.

Zuhälter überwachte Prostituierte rund um die Uhr per App

Später musste sie in einem FKK-Club in Berlin für ihn arbeiten, wobei sie mit einer App rund um die Uhr von ihm überwacht wurde. Das Hurengeld musste sie komplett abgeben.

Alles zum Thema Berlin

Mit kleinem Taschengeld, schicken Klamotten oder auch Kosmetik wurde sie belohnt. Nach fünf Jahren - mit 21 Jahren - hatte die Prostituierte ihren Zuhälter verlassen und ihn angezeigt.

Angeklagter zuvor im „Sugar Daddy“-Prozess freigesprochen

Der Angeklagte hatte am letzten Prozesstag ein Geständnis abgelegt, dabei jedoch beteuert, dass er das Mädchen sehr begehrt und sich von ihrer Liebe geschmeichelt gefühlt  habe. Als Täter-Opfer-Ausgleich hatte er 10 000 Euro in bar - in 200 Euro-Scheinen -  an die Nebenklage-Vertreterin übergeben.

Der 36-Jährige war kürzlich im sogenannten „Sugar Daddy“-Prozess (hier lesen Sie mehr), wo er sich mit einem 27-jährigen Angeklagten aus der Rockerszene sowie einer 31-jährigen Edel-Prostituierten wegen schwerer räuberischer Erpressung verantworten musste, mangels Beweisen freigesprochen worden. 

Hier lesen Sie mehr: Mitangeklagter aus „Sugar Daddy“-Prozess ebenfalls wegen Zuhälterei und Menschenhandel vor Gericht

Dem Trio war vorgeworfen worden, zwei Jahre lang einen 51-jährigen Geschäftsmann aus dem Sauerland um insgesamt 1,6 Millionen Euro erpresst zu haben. (ucs)