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Familiendrama in KölnBluttat nach mehr als 50 Jahren Ehe – jetzt Anklage

Drei Einsatzkräfte der Polizei stehen vor einem Haus, dessen Eingangsbereich mit Flatterband abgesperrt wurde.

Copyright: Martina Goyert

Nach einem Tötungsdelikt in Rodenkirchen im Sommer 2026 (Symbolfoto) ist Anklage gegen einen 83-Jährigen erhoben worden.

Eine Bluttat hat im Sommer Köln erschüttert. Jetzt ist ein 83-Jähriger angeklagt worden.

Sie waren mehr als 50 Jahre verheiratet, dann endete die Ehe des Kölner Rentnerpaares mit einer schrecklichen Bluttat...

Jetzt ist Anklage gegen den 83-jährigen Ehemann erhoben worden. Das bestätigte Hans Logemann, Sprecher des Landgerichts Köln, am Dienstag (27. Oktober) auf EXPRESS.de-Nachfrage. Demnach wird sich der Mann wegen Totschlags an seiner 77-jährigen Ehefrau verantworten müssen.

Anklage in Köln: schlimme Vorwürfe gegen 83-Jährigen

Am Morgen des 21. Juni, einem Sonntag, soll der Angeschuldigte mit seiner Frau in der gemeinsamen Wohnung in Rodenkirchen in Streit geraten sein. Daraufhin soll er laut Anklage den Entschluss gefasst haben, sie zu töten.

Der 83-Jährige soll ein Küchenmesser gegriffen und seine Ehefrau im Wohnzimmer mit zahlreichen Schnitten und Stichen verletzt haben, unter anderem im Brustbereich. Die 77-Jährige erlitt einen Lungenkollaps und stürzte aufgrund der Verletzungen zu Boden.

Doch selbst dann soll er nicht von ihr abgelassen, sondern soll ihr noch eine massive Schnittverletzung am Hals zugefügt haben. Die 77-Jährige hatte keine Chance. Sie starb.

Ihr Ehemann wurde noch am selben Tag festgenommen. Er hatte seinen Sohn angerufen und ihm gegenüber die Tat eingeräumt. Der Sohn alarmierte daraufhin sofort die Polizei. Eine Mordkommission übernahm schließlich die Ermittlungen.

Gegen den 83-Jährigen wurde auf Antrag der Kölner Staatsanwaltschaft Haftbefehl wegen dringenden Verdachts des Totschlags erlassen. Seitdem schmort er in U-Haft.

Rentner aus Köln schweigt bislang im Wesentlichen

Worum es in dem ehelichen Streit am Tag der Bluttat ging, ist noch immer unklar. „Der Angeschuldigte hat im Wesentlichen zu den Vorwürfen geschwiegen und nicht viel Licht in die Hintergründe des Streits gebracht“, so Landgerichtssprecher Hans Logemann.

Die Anklage wurde zum Schwurgericht erhoben. Die Kammer, besetzt mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen, ist für besonders schwere Straftaten (darunter Mord und Totschlag) zuständig.

Der Prozess wurde noch nicht terminiert. Er könnte aber noch in diesem Jahr beginnen. Totschlag wird im Normalfall mit fünf bis 15 Jahren Gefängnis bestraft.