Die Kölner Feuerwehr und der Rettungsdienst: Wenn man sie ruft, sind sie da. In Sachen Kosten, tickt die Uhr.
Kölner EinsatzkräfteWie „teuer“ ist ein Feuerwehrmann?

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Die Kölner Feuerwehr hat die Drehleiter im Einsatz (Archivfoto).

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Ein Mann schwimmt trotz Verbot und Lebensgefahr im Rhein, eine Frau klettert wegen der schönen Aussicht auf eine Rheinbrücke – und lösen prompt Großeinsätze von Feuerwehr und Rettungsdienst aus.
Nur zwei Fälle, die Kölnerinnen und Kölner wütend machen. Nicht nur das. Viele fordern auch, dass diese Personen die Kosten für den Einsatz von Feuerwehr, Rettungsdienst & Co. aufgebrummt bekommen. Doch wie viel kostet eigentlich der Einsatz eines Feuerwehrmannes pro Stunde? Oder der Drehleiter?
Einsatz der Kölner Feuerwehr kostet je Stunde
Laut Gebührensatzung der Stadt Köln (seit dem 1. Januar 2026 in Kraft) kann es zum Beispiel für einen ignoranten Rheinschwimmer richtig teuer werden. So waren zuletzt nach einer Alarmierung am Rhein allein 55 Kräfte von Feuerwehr und Rettungsdienst im Einsatz. Dazu RTW, Notarztwagen, Löschboot und Hubschrauber plus diverse Feuerwehrfahrzeuge. Da kommt einiges zusammen.
Hier einige Stundensätze:
- Für das Personal, sprich für einen Beamten/eine Beamtin: 61, 82 oder 104 Euro (je nach Laufbahngruppe)
- Löschgruppenfahrzeug: 108 Euro
- Tanklöschfahrzeug: 111 Euro
- Drehleiter: 114 Euro
- Einsatzleitwagen: 106 Euro
- Kranwagen: 221 Euro
- Rüstwagen: 122 Euro
- Gerätewagen/Messfahrzeug inklusive Feuerwehranhänger: je 109 Euro
- Einsatz eines Rettungsbootes inklusive Feuerwehranhänger: 195 Euro
- Löschboot-Einsatz: 527 Euro
Feuerwehreinsätze sind grundsätzlich kostenlos. Allerdings können Gemeinden für Leistungen, die über den im BHKG (Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz) genannten Aufgabenbereich hinausgehen, Entgelte erheben.
„Dies sind zum Beispiel Einsätze wie Türöffnungen ohne eine Gefahrensituation oder Befreiung von Personen aus einem Aufzug ohne Notfallsituation“, erklärt Simone Winkelhog, Vize-Sprecherin der Stadt Köln, auf EXPRESS.de-Nachfrage.
Wie sieht es bei Fahrlässigkeit oder Vorsatz aus, zum Beispiel bei einem gelegten Feuer oder wenn jemand trotz Verbot und Lebensgefahr im Rhein schwimmt? Winkelhog: „Bei fahrlässigen oder vorsätzlichen Einsätzen wird nach entsprechender Prüfung des Einzelfalls Kostenerstatz erhoben.“
RTW zum Spaß bestellt? Das kostet richtig
Auch über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes, der rund um die Uhr im Einsatz ist, informiert die Satzung der Stadt Köln. Folgende Sätze gelten:
- Rettungswagen (RTW): 555,58 Euro
- Notarzteinsatzfahrzeug: 819,19 Euro
- Leitstelle RTW: 53,31 Euro (die Leitstelle nimmt den Notruf 112 entgegen, bewertet medizinische Notfälle und koordiniert Hilfe)
- Leitstelle Notarzteinsatzfahrzeug: 21,33 Euro
- Kilometergebühr: 0,29 Euro.
Bei einem medizinisch notwendigen Notfalleinsatz übernimmt in der Regel die Krankenkasse die Kosten. Bei Arbeits- oder Wegeunfällen ist es die gesetzliche Unfallversicherung.
Auch wer aus gutem Gewissen den Notruf wählt, haftet nicht für die Kosten des Einsatzes. So muss man in einem Notfall, zum Beispiel, wenn man einer hilflosen oder verletzten obdachlosen Person helfen will, keine Angst haben, auf der RTW-Rechnung sitzen zu bleiben. Ist die Person nicht krankenversichert, werden die Kosten normalerweise über das Sozialamt abgerechnet.
Anders sieht es zum Beispiel bei Missbrauch aus. „Im Falle einer missbräuchlichen Alarmierung wird die Person Gebührenschuldner, die für sich oder einen Dritten den Rettungsdienst anfordert und weiß oder hätte wissen müssen, dass die einen Einsatz von Rettungsmitteln rechtfertigende Situation nicht gegeben ist“, erklärt Simone Winkelhog von der Stadt Köln. Mehrere Gebührenpflichtige würden als Gesamtschuldner haften.

