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Dieses Mordmotiv hatte es noch nie gegebenReiner Sturm war die „Bestie von Wuppertal“

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Der Serienmörder Reiner Sturm (Mitte) auf dem Weg ins Schwurgericht. In der Verhandlung verspottete er seine drei Opfer.

Düsseldorf/Wuppertal – Serienmörder im Rheinland. Wir forschten in den Archiven rheinländischer Kriminalgeschichte, Mord- und Gerichtsakten der letzten Jahrzehnte, berichtet über Männer und Frauen, die im Rheinland die Menschen oft über Jahre in Angst und Schrecken versetzten. Wie Serienmörder Reiner Sturm – er verspottete seine Opfer.

Keine Erpressung – Tötete Reiner Sturm doch aus Lust?

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Die Erpressungsversuche, um seinen Knastkumpel freizukriegen seien – so meinte der Staatsanwalt – nur ein Vorwand gewesen. In Wahrheit sei Sturm ein reiner „Lustmörder“, der nur seine sexuelle Triebhaftigkeit befriedigen wollte. Statt weiterer Seelengutachten verzichteten die Richter darauf, persönliche Hintergründe zu ermitteln, waren der Meinung, dass das, was man wisse, ausreiche, alles andere sei unnötig und viel zu teuer.

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In Wuppertal hieß er nur „Die Bestie“. So ein Mordmotiv hatte es in der Kriminalgeschichte noch nicht gegeben: Reiner Sturm ermordete in Wuppertal und Frankfurt zwei Frauen und einen Mann, weil er nach seiner Gefängnisentlassung (er hatte wegen eines Bankraubs gesessen) einen Zellengenossen freipressen wollte.

Reiner Sturm drohte: „Dann stirbt eben zur Strafe einer mehr“

Am Tatort seines ersten Mordes ließ er eine Botschaft zurück, forderte die Freilassung seines wegen Mordes verurteilten Knast-Freundes Otto Bartel. Beim zweiten Mord schrieb er: „… damit ihr die Sache nicht als Spaß auffasst – lasst ihn frei!“

19. Juli 1977: Das erste Opfer in seiner Wohnung war seine Freundin Gabriele E. (26), die er erdrosselte und erstach. Zwei Stunden später ermordete er seine Bekannte Marlies R. (23), peitschte, würgte und tötete sie mit einem Rasiermesser. Der Tod dieser Frauen sei „für die Menschheit kein Verlust“ gewesen, erklärte er.

Sollte sein Name öffentlich erscheinen, drohte er mit einem dritten Mord, „dann stirbt eben zur Strafe einer mehr.“ So geschah es denn auch. Bartel, der bei einem versuchten Ausbruch einen Wärter erschossen hatte, kam natürlich nicht frei.

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Schwurgericht verurteilte die „Bestie“ zu zweimal lebenslänglich

Sturm, Scheidungskind, ehemaliger Seemann, Gelegenheitsarbeiter und Zuhälter, Strichjunge und Transvestit, wollte Otto Bartel unbedingt aus dem Knast befreien, er dürfe „nicht im Gefängnis verkommen“.

Doch die Polizei fahndete öffentlich nach Reiner Sturm. Der flüchtete und glaubte sich in Frankfurt als Gesuchter von seinem homosexuellen Freund, dem Banker Wolfgang G., erkannt, schnitt ihm in dessen Wohnung am 25. Juli 1977 die Kehle durch.

Dann kam er auf eine wirre Idee, ließ sich von einem Privatdetektiv abholen, wollte zur nächsten Polizeiwache, wo er „wichtige Hinweise“ geben wollte. Der Detektiv erkannte aber den Gesuchten und brachte ihn zur nächsten Polizeiwache, wo Sturm sofort verhaftet wurde. Der schuldfähige Sturm zeigte in der Schwurgerichtsverhandlung keine Reue, verspottete seine Opfer, drohte, den Staatsanwalt umzubringen. Er kassierte lebenslänglich.

Weil er in der folgenden Haft noch zwei Mitgefangene ermorden wollte und lebensgefährlich verletzte, blieb er bis zu seinem Lebensende im Gefängnis.

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