Nach Hertha-Krawallen: DFB bestätigt harte Dynamo-Strafe
DFB bleibt knallhartEinspruch nach Krawallen abgewiesen – Strafe für Dynamo bleibt

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Das Spiel Dresden gegen Hertha BSC im April wurde von Ausschreitungen überschattet. (Archivbild)
Kein Pardon für Dynamo Dresden! Die empfindlichen Sanktionen nach den Krawallen im Zweitliga-Match gegen Hertha BSC bleiben bestehen. Das Sportgericht des DFB wies den Widerspruch der Sachsen gegen die Entscheidung vom 20. Mai ab.
Was war da los? Während des 1:0-Erfolgs der Berliner am 4. April in Dresden eskalierte die Lage komplett. Es gab nicht nur massiven Pyro-Einsatz, sondern auch heftige Tumulte im Stadioninneren. Die Partie musste lange unterbrochen werden, als die Polizei einschritt. Viele Menschen erlitten dabei Verletzungen.
Leere Ränge und saftige Geldstrafen
Die Folgen sind drastisch: Hertha BSC muss eine Strafe von 152.000 Euro berappen, während Dynamo Dresden mit 91.200 Euro zur Kasse gebeten wird. Aber das ist noch nicht alles: Bei den kommenden zwei Heimpartien von Dynamo bleiben Teile der Tribünen leer. Der zweite Teilausschluss ist jedoch bis zum Sommer 2027 zur Bewährung ausgesetzt.
Zusätzlich müssen die beiden Klubs für zukünftige Begegnungen ein gemeinsames Sicherheitskonzept vorlegen und die Anzahl der Tickets für Gästefans verringern. Dresden hatte den Teilausschluss als Kollektivstrafe kritisiert und dagegen protestiert. Doch diese Sichtweise konnte das Sportgericht in der mündlichen Anhörung nicht überzeugen.
DFB-Boss mit unmissverständlicher Botschaft
Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, machte seine Haltung unmissverständlich klar: „Zum Sachverhalt hat sich für das Sportgericht nach der Beweisaufnahme in der Verhandlung keine gravierende Änderung ergeben. Szenen wie bei diesem Spiel wollen wir im Stadion nicht sehen.“ Dynamo Dresden hat nun eine Woche Zeit, um beim DFB-Bundesgericht Berufung gegen das Urteil einzulegen.
Die strengen Sanktionen infolge der Krawalle beim Zweitliga-Duell zwischen Dynamo Dresden und Hertha BSC Berlin haben weiterhin Bestand. Der Deutsche Fußball-Bund gab bekannt, dass das DFB-Sportgericht den Widerspruch der Dresdner gegen das Urteil vom 20. Mai verworfen hat. Innerhalb einer Woche kann gegen diesen Beschluss beim DFB-Bundesgericht vorgegangen werden. (dpa/red)
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