Teure Auswärts-FahrtenFC kassiert mehrere DFB-Strafen – auch Tennisball-Protest kostet Geld

Der 1. FC Köln ist vom DFB erneut wegen Fan-Fehlverhaltens schuldig gesprochen und zur Kasse gebeten worden.

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen unsportlichen Verhaltens seiner Fans erneut zu einer Geldstrafe verurteilt. Eine Woche nach dem letzten Urteil brummte der Verband dem FC am Freitag (28. Juli 2023) eine weitere Strafe in Höhe von 37.000 Euro auf.

Vor dem Spiel in Bremen (20. Mai) hatten FC-Fans Bengalische Feuer, Blinker und Rauchbomben abgebrannt. Während der Begegnung wurden weitere Bengalische Feuer gezündet.

DFB-Strafen für zwei FC-Auswärtsspiele

Erst am 21. Juli hatte der Verband den Kölnern wegen zweier voriger Auswärts-Fahrten den Prozess gemacht. Der FC kam damit offenbar noch gut weg: Laut dem Deutschen Fußball-Bund wurde das Engagement des Klubs bei der Ermittlung der Täter honoriert. Andernfalls wäre eine deutlich höhere Summe fällig geworden.

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Während der Bundesliga-Partie bei Borussia Dortmund am 18. März brannten Kölner Zuschauer 86 bengalische Feuer ab. Dies hätte im Normalfall eine Strafe in Höhe von 86.000 Euro bedeutet. Da die Kölner jedoch zwei Täter ermittelt und benannt hatten, reduzierte sich das Strafmaß um 50 Prozent.

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Auch beim Angriff der Kölner Fans vor dem Spiel bei der TSG 1899 Hoffenheim am 22. April auf einen Ordner beim Einlass handelte der Klub und ermittelte zwei Täter.

Sie hatten den Ordner, der im Krankenhaus behandelt werden musste, durch Schläge ins Gesicht verletzt. Die dafür vorgesehene Strafe von 25.000 Euro wurde ebenfalls um 50 Prozent herabgesetzt.

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Weitere 20.000 Euro wurden zudem für die Aktion im Derby bei Bayer Leverkusen am 5. Mai 2023 fällig. Weil das Spiel wegen der Europapokal-Aktivitäten der Werkself kurzfristig vorverlegt worden war, hatten Fans als Zeichen des Protests zu Beginn der zweiten Halbzeit unzählige Tennisbälle aufs Feld geworfen und die Fortsetzung des Spiels um rund eine Minute verzögert.

Von der Geldbuße kann der FC bis zu 6500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember nachgewiesen werden muss. Das Urteil ist rechtskräftig. (dpa/sid/bc)