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ReiseversicherungenSo klappt die Urlaubsplanung trotz Corona-Krise

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Wer in der Corona-Krise mit Bahn oder Flugzeug reist, muss eine Maske tragen (Symbolfoto).

Berlin – Es sind nicht so sehr die Fragen nach dem nächsten Reiseziel, die Urlauber gerade beschäftigen – sofern überhaupt der nächste Trip geplant wird. Denn die Corona-Pandemie hat die Welt im Griff. Und so rückt ein Thema in den Vordergrund, das ungefähr so aufregend ist wie eine Fahrt mit der Regionalbahn: Versicherungen.

Nach Einschätzung von Verbraucherschützern tragen die vielen offenen Fragen rund um Stornierungsmöglichkeiten und den Versicherungsschutz maßgeblich zur derzeitigen Buchungszurückhaltung bei.

Beispiele: Kann ich meine Pauschalreise kostenlos stornieren, wenn ich oder ein Familienmitglied an Covid-19 erkranken? Übernimmt meine Reiserücktrittversicherung die Stornokosten, wenn ich kurz vor Abreise in häusliche Quarantäne muss? Wer zahlt, wenn sich meinen Urlaubsaufenthalt quarantänebedingt verlängert? Und greift die Reisekrankenversicherung, wenn ich wegen einer Corona-Infektion ins Krankenhaus muss?

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Reisen: Veranstalter legen Covid-Versicherungen auf

Um Urlaubern mehr Planungssicherheit zu bieten, haben zahlreiche Versicherer im Laufe des Jahres ihre Leistungskataloge angepasst. Der Schutz reicht von Covid-19-Ergänzungspolicen bis zur Erweiterung der Versicherungsbedingungen bereits bestehender Verträge. Überarbeitet wurden die Voraussetzungen für einen Reiserücktritt und auch für die Inanspruchnahme der Reisekranken- und Reiseabbruchversicherung. Wer ausreichend versichert sein möchte, muss die konkreten Angebote vergleichen, die Versicherungen und Veranstalter gemeinsam anbieten.

Bei einigen Veranstaltern sind die neuen Corona-Versicherungen kostenlos im Reisepaket enthalten. So ist der Versicherungsschutz „Covid protect“ von Tui und einigen ihrer Tochtergesellschaften wie Airtours, Ltur und Gebeco derzeit obligatorischer Bestandteil des Urlaubs – also bereits automatisch in der Buchung integriert. Das gilt derzeit für jeden Urlaub mit Abreise bis Ende April 2021.

Die Versicherung übernimmt die ambulanten oder stationären Behandlungskosten im Falle einer Covid-19-Erkrankung während des Urlaubs. Die Übernachtungskosten für eine mögliche Quarantäne im Reiseland werden ebenso erstattet wie Umbuchungsgebühren oder die Kosten eines neuen Flugtickets.

Risiko einer Quarantäne kurz vor dem Urlaub

Aber: Wer seine Reise absagen muss, weil er sich zur Zeit des Reiseantritts in Quarantäne befindet, ist nicht versichert – wegen der hohen Infektionszahlen in Deutschland ein relevanter Punkt. In eine Quarantäne kurz vor dem Urlaub können Reisende relativ leicht durch Kontakt mit einem Infizierten geraten.

Versicherungsschutz im Falle einer Quarantäne bei Infektionsverdacht, sowohl vor Reisebeginn als auch am Zielort – das bietet zum Beispiel eine Corona-Reiserücktritt- und Reiseabbruch-Versicherung der Hanse Merkur. Der Zusatzschutz kann laut Anbieter als Ergänzung zu einer bereits bestehenden Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen werden.

Reiseveranstalter wie Olimar bieten den Corona-Zusatzschutz bei Buchung einer Reiserücktrittskostenversicherung inklusive an. Unabhängig von einer Erkrankung ist bei dem Portugal-Spezialisten damit im Vorfeld auch ein positiver Corona-Test versichert. Erstattet werden Storno- und Umbuchungskosten, nicht genutzte Reiseleistungen sowie mögliche Mehrkosten – zum Beispiel wenn die Airline die Beförderung wegen erhöhter Temperatur verweigert.

Lufthansa, Austrian Airlines und Swiss haben mit AIG Europe zwei Versicherungspakete vereinbart. „Travel care“ und „Travel care Plus“ können zum Beispiel auf den Websites der Airlines dazu gebucht werden. Das Leistungsspektrum umfasst eine Ausgleichszahlung für eine Quarantäne am Zielort und eine Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung aufgrund einer Covid-19-Erkrankung. Die Plus-Variante deckt zusätzlich Behandlungskosten und einen medizinischen Notfallrücktransport ab.

Urlaubsplanung: Das raten Verbraucherschützer

Unabhängige Experten raten, genau zu prüfen, welche Risiken tatsächlich abgedeckt sind. Die neuen Corona-Versicherungen der Reiseanbieter seien keine Rundum-Sorglos-Pakete, sagt etwa Robert Bartel von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Sie seien eher als Ergänzung zum bestehenden Versicherungsschutz zu sehen. Eine gute Auslandsreisekrankenversicherung zum Beispiel ist ohnehin wichtig. Die Jahrespolice kostet in der Regel nicht sehr viel.

Problematisch kann es werden, wenn die Reisekrankenversicherung die Leistung verweigert, falls bei Buchung bereits eine Reisewarnung für das Zielland vorlag. Tiana Preuschoff, Rechtsreferentin bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen, rät dazu, den eigenen Vertrag dahingehend zu prüfen. Ansonsten wichtig: Die Kosten für einen medizinisch sinnvollen Rücktransport sollten übernommen werden.

Eine Quarantäne vor Ort und die Mehrkosten für einen längeren Aufenthalt sowie die Entschädigung für nicht genutzte Reiseleistungen müssten Urlauber aber mit einer Reiseabbruchversicherung abdecken, so Preuschoff. Häufig sind Kombipolicen: Reiserücktritt plus Abbruch.

Die Stiftung Warentest (Zeitschrift „Finanztest“ (1/2021) stellt aber klar: „Eine Reiserücktrittsversicherung ist aus unserer Sicht kein Muss – auch in Corona-Zeiten nicht.“ Eine Police könne sich allenfalls für Familien mit Kindern und Senioren lohnen, weil bei ihnen gesundheitlich etwas dazwischen kommen könne. Verbraucher sollten dann auf jeden Fall prüfen, ob der Pandemiefall versichert ist – das ist nicht bei allen Anbietern der Fall.

Corona-Pandemie: Stornierung ohne Versicherung?

In der Corona-Krise ist eine gebührenfreie Stornierung teils ohnehin auch ohne Rücktrittsversicherung möglich. Allerdings kann es passieren, dass Pauschalurlauber mit ihrem Wunsch nach Rücktritt auf Unverständnis der Veranstalter stoßen: Denn Angst allein gilt nicht als Stornierungsgrund. Liegt dagegen eine Reisewarnung vor, kann der Urlaub auf jeden Fall gebührenfrei abgesagt werden, auch ohne Versicherung.

Und nicht nur das: Wenn die Einschränkungen durch die Pandemie eine Reise erheblich beeinträchtigen, ist der kostenlose Rücktritt ebenfalls möglich, wie der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover erklärt – und zwar auch ohne Reisewarnung. (dpa)