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Krankenkassen-ÄrgerDiese neue Regel kostet Millionen Versicherte Geld

Zahlreiche Gesundheitskarten liegen gestapelt

Copyright: IMAGO / Wolfilser

Krankenkassen müssen ihren Versicherten nicht mehr über steigende Zusatzbeiträge informieren

Still und leise können die Kassen nun ihre Gebühren anheben. Das könnte für unzählige Mitglieder kostspielig werden.

Eine bittere Pille für jeden, der gesetzlich versichert ist! Eine Beitragsanpassung durch die Krankenkasse ist für die meisten schon ein Ärgernis. Aber es wird noch schlimmer: Versicherungsanbieter sind nicht länger verpflichtet, ihre Kunden schriftlich über einen steigenden Zusatzbeitrag in Kenntnis zu setzen. Diese Vorschrift ist sang- und klanglos weggefallen – und die Öffentlichkeit hat davon kaum Notiz genommen.

Das ist für Konsumentenschützer ein handfester Skandal. Die Chefin des Verbraucherzentrale-Bundesverbands, Ramona Pop, äußert sich unmissverständlich gegenüber der Deutschen Presse-Agentur: „Es ist ein Unding, dass Krankenkassen ihre Versicherten nicht mehr über steigende Zusatzbeiträge informieren müssen“. Die Abschaffung dieser Vorschrift ist Bestandteil eines Sparprogramms der Regierung, welches vorgeblich dem Bürokratieabbau dienen soll. Das berichtet „t-online“.

Achtung, Fristablauf: Wer jetzt nicht handelt, zahlt drauf

Dieses neue Vorgehen kann für Mitglieder empfindliche finanzielle Folgen haben. Wer nämlich eine Anhebung der Beiträge zu spät mitbekommt, könnte einen entscheidenden Termin versäumen. Üblicherweise besteht bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags ein außerordentliches Kündigungsrecht. Damit ist ein umgehender Wechsel zu einem preiswerteren Anbieter möglich, ohne die sonst geltende Bindungsdauer von zwölf Monaten beachten zu müssen.

Allerdings muss von diesem speziellen Recht bis zum Monatsende Gebrauch gemacht werden, in welchem der gestiegene Beitrag erstmalig zu zahlen ist. Wenn die Gebühr also zum 1. Januar angehoben wird, muss das Kündigungsschreiben bis spätestens 31. Januar beim Versicherer eingehen. Pop mahnt: „Im schlimmsten Fall bemerken Versicherte die Beitragserhöhung erst, wenn ihr Nettogehalt geringer ausfällt.“ Für einen Anbieterwechsel wäre es dann womöglich bereits zu spät.

Kaum jemand ist im Bilde

Eine Erhebung im Auftrag der Konsumentenschützer verdeutlicht das Ausmaß des Problems: Sage und schreibe 76 Prozent der Umfrageteilnehmer wussten nichts von der geänderten Vorschrift. Durch die entfallene Briefpflicht sparen die Versicherer eine Menge Geld – die Branche kalkuliert pro Brief mit Ausgaben von einem bis zwei Euro. Das kann sich jährlich zu einer Summe im dreistelligen Millionenbereich addieren.

Bedeutende Versicherer wie die Techniker Krankenkasse oder die AOKs haben zwar verlauten lassen, ihre Kunden auch in Zukunft offen aufklären zu wollen – jedoch hauptsächlich auf ihren Internetpräsenzen oder in ihren Magazinen. Die Erhebung macht aber auch deutlich: 41 Prozent der Mitglieder schauen niemals auf die Webseite ihres Anbieters, und zusätzliche 30 Prozent tun dies maximal einmal jährlich.

Deshalb verlangt Ramona Pop, die Regierung müsse „diesen Fehler korrigiert“ und die Versicherer erneut zu einer Benachrichtigung per Post verpflichten. Für digital affine Personen sollten Optionen wie E-Mail oder ein Online-Kundenportal zur Verfügung stehen. Eine simple Mitteilung auf der Homepage sei jedoch absolut unzureichend.

Jeder Anbieter legt den Zusatzbeitrag eigenständig fest; er beträgt momentan durchschnittlich 3,1 Prozent. Die Bandbreite ist jedoch enorm und bewegt sich zwischen 2,18 und 4,39 Prozent. Zusätzlich fällt der generelle Beitragssatz von 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens an, welcher von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gemeinsam getragen wird. (red)

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