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Großer RückrufPilze im Supermarkt verseucht – aber wie kommt der Giftstoff da rein?

Die vom Rückruf betroffenen Steinpilze wurden bei Kaufland verkauft. Unser Symbolfoto (26. Dezember 2021) zeigt eine Filiale in Köln.

Die vom Rückruf betroffenen Steinpilze wurden bei Kaufland verkauft. Unser Symbolfoto (26. Dezember 2021) zeigt eine Filiale in Köln.

Rückruf aktuell in Deutschland: Pilze, die bei Kaufland verkauft wurden, werden vom Hersteller zurückgerufen. Das müssen Kunden beachten.

Großer Rückruf bei Kaufland! Der Hersteller Rizzi Group GmbH ruft vorsorglich mehrere Chargen des Produktes „Getrocknete Steinpilze“ zurück.

Dabei handelt es sich um 15-Gramm-Tütchen mit Steinpilzen. Abgepackt wurde die Ware in Latsch in Italien. Vom Rückruf sind folgende Chargen betroffen:

Rückruf bei Kaufland: Diese Pilz-Produkte sind betroffen

  • Charge: L210604 / Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): 31.03.2022
  • L210632 / 31.03.2022
  • L210674 / 30.04.2022
  • L210717 / 30.04.2022
  • L210727 / 30.04.2022
  • L210768 / 30.04.2022
  • L210790 / 30.04.2022
  • L210819 / 30.06.2022
  • L210844 / 30.06.2022
  • L210861 / 31.07.2022

Laut Hersteller kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Produkt eine erhöhte Rückstandmenge an Nikotin enthält. Da Nikotin zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen kann, sollten Kunden den Rückruf unbedingt beachten und das betroffene Produkt nicht verzehren.

Alles zum Thema Kaufland

Rückruf bei Kaufland: Wie kommt Nikotin in die Pilze?

Ob es sich um Rückstände einer Anwendung von Nikotin als Pflanzenschutzmittel handelt, ist derzeit nicht geklärt.

Wie Stiftung Warentest mitteilt, gilt Nikotin als Droge und starkes Nervengift. Ein Mensch stirbt nach einer 60-Milli­gramm-Dosis – dafür müsste er zum Beispiel 75 normalstarke Zigaretten essen. Kleinere Nikotinmengen in Lebensmitteln können vorübergehend zu Schwindel und Kopfschmerzen führen, die Herzfrequenz und den Blutdruck erhöhen.

Die „Getrockneten Steinpilze 15g“ mit den oben genannten Chargennummern und zugehörigen Mindesthaltbarkeitsdaten wurden bei Kaufland verkauft. Die Ware kann in allen Filialen zurückgegeben werden. Der volle Kaufpreis wird erstattet – auch ohne Vorlage des Kassenbons. (mt)