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Achtung, fatales MissverständnisWer im Dezember diesen Fehler macht, riskiert extreme Kosten

Eine Frau senkt in unserem Symbolbild die Vorlauftemperatur an ihrer Heizung.

Eine Frau senkt in unserem Symbolbild die Vorlauftemperatur an ihrer Heizung. Gaspreisbremse, Strompreisbremse, Dezemberabschlag – der Staat hat zahlreiche Maßnahmen beschlossen, um die Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher zu senken. EXPRESS.de erklärt, wie sie funktionieren.

Das Leben in Deutschland wird für viele Menschen unbezahlbar: Nicht nur die Lebensmittel- auch die Energiepreise sind massiv gestiegen. Ebenso die Angst vor den Rechnungen für Heizung und Strom. Der Staat will mit milliardenschweren Entlastungen helfen. Hier die wichtigsten Antworten zur Energiekrise und den Hilfspaketen. 

von Martin Gätke (mg)

Kanzler Olaf Scholz hat bereits im Sommer angesichts der immer weiter steigenden Preise für Energie weitere Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger zugesagt. „You'll never walk alone“, so sagte er damals. Die Bürgerinnen und Bürger sollen nicht alleine gelassen werden mit ihren Rechnungen. 

Nachdem die Gaslieferungen aus Russland massiv eingebrochen sind, sind die Preise für das Erdgas und in der Folge auch für weitere Energieträger deutlich angestiegen: Fernwärme, Öl, Holzpellets, Flüssiggas und auch Strom – überall zahlen die Menschen deutlich mehr und bekommen saftige Rechnungen von den Anbietern. 

Gasrechnung im Dezember: Vorsicht vor diesem Missverständnis

Um diese extremen Entwicklungen zumindest für einen Grundverbrauch im Zaum zu halten, hat der Staat verschiedene Maßnahmen beschlossen. Erst darüber wird es für Kundinnen und Kunden deutlich teurer. 

Alles zum Thema Energiekrise

Eine der beschlossenen Maßnahmen des Bundestags ist eine Art Soforthilfe für Dezember, denn gerade bei den aktuell tiefen Temperaturen wird massiv geheizt – das zeigt sich auch im aktuellen bundesweiten Gasverbrauch. 

Für Gas- und auch Fernwärmekundinnen und -kunden wird daher der Dezemberabschlag erlassen. Doch Achtung: Das bedeutet nicht, dass der Staat jetzt die aktuelle Rechnung bezahlt, die ansteht. Auch die Bundesnetzagentur warnte bereits vor diesem Missverständnis. Die Entlastung ist nicht vom aktuellen Verbrauch abhängig – damit soll der Sparanreiz erhalten bleiben.

Die Soforthilfe wird in den allermeisten Haushalten vermutlich nicht die Kosten für Dezember decken. Aber: Je mehr Erdgas gespart wird, desto niedriger fallen die Kosten aus.

Soforthilfe im Dezember: So funktioniert sie

Mit anderen Worten: Nicht der tatsächliche, aktuelle Gasverbrauch wird berücksichtigt, stattdessen funktioniert die Berechnung so:

  • Es wird der Jahresverbrauch herangezogen, den der Erdgaslieferant im September 2022 prognostiziert hat.
  • Der wird durch 12 geteilt und mit dem für Dezember vereinbarten Gaspreis multipliziert. So berechnet sich die Summe der Entlastung.
  • In einem zweiten Schritt wird vom Anbieter über die Jahresabrechnung der genaue Entlastungsbetrag berechnet.
  • Bei Wärmekundinnen und -kunden gibt es für die Dezember-Entlastung eine Übernahme des Septemberabschlags plus 20 Prozent Zuschlag.

Nach Abgleichung sind sowohl Nachzahlungen als auch zusätzliche Rückerstattungen möglich. Fernwärmekundinnen und Fernwärmekunden erhalten einen Pauschalbetrag: Dieser errechnet sich aus dem im September gezahlten Abschlag zuzüglich 20 Prozent davon, um voraussichtliche Preissteigerungen zu berücksichtigen.

Sowohl Hauseigentümerinnen und -eigentümer als auch Mieterinnen und Mieter erhalten den Betrag direkt vom Versorger. Mieterinnen und Mieter erhalten die Dezember-Entlastung in der Regel erst über die Nebenkostenabrechnung im Jahr 2023. 

Gaspreisbremse: Sie gilt ab März 2023

Die Dezember-Soforthilfe soll nur als erster Schritt funktionieren, ab März 2023 greift dann die Gaspreisbremse:

  • Bei der Gaspreisbremse wird ein gewisser Grundverbrauch (80 Prozent des bisherigen Verbrauchs) gedeckelt: Kundinnen und Kunden müssen maximal 12 Cent pro Kilowattstunde (brutto) zahlen, auch Steuern sind dann etwa abgedeckt.
  • Für Wärmekundinnen und -kunden gibt es ebenfalls eine Bremse: Der garantierte Bruttopreis soll bis zur 80-Prozent-Grenze 9,5 Cent betragen.
  • Wer mehr verbraucht als dieses Kontingent (für die restlichen 20 Prozent), muss die normalen Marktpreise zahlen – also die Preise des Gasliefervertrags.

Kurzum: Wer mehr Energie benötigt als den Grundverbrauch, wird deutlich mehr zahlen müssen. So soll weiterhin ein Sparanreiz bestehen bleiben. Die Mehrwertsteuer für Erdgas und Fernwärme wurde vom Staat bereits im Oktober gesenkt: von 19 auf aktuell 7 Prozent. 

Die Bundesregierung hatte wiederholt betont, private Haushalte müssten nichts tun, die Entlastung komme automatisch an. Mieterinnen und Mieter sollen diese in der Regel über die Heizkostenabrechnung bekommen.

Strompreisbremse: So funktioniert sie

Auch beim Strom gibt es eine Strompreisbremse ab März 2023 – das Prinzip ist das gleiche wie bei den anderen Bremsen: Für einen Basisverbrauch bleibt es für Kundinnen und Kunden günstiger. Alles, was darüber hinaus geht, wird dann teurer:

  • Die Strompreisbremse sieht vor, dass Haushalte und kleinere Unternehmen 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent pro Kilowattstunde erhalten.
  • Wer mehr verbraucht, muss dann deutlich mehr zahlen.
  • Für Heizstrom (Wärmepumpe, Nachtstromspeicherheizung) gibt es noch keine detaillierten Regelungen. Die Strompreisbremse von 40 Cent pro Kilowattstunde liegt aus Sicht der Verbraucherzentralen für Heizstrom zu hoch.

Entlastungen für Öl, Pellets, Kohle, Holz, Flüssiggas

Auch Haushalte, die mit Brennstoffen wie Öl, Pellets, Kohle, Holz oder Flüssiggas heizen, sollen entlastet werden – rückwirkend zum 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022: Beantragt sollen die Entlastungen im jeweiligen Bundesland.

  • Verbraucherinnen und Verbraucher müssen dafür Rechnungen aus dem Jahr 2022 vorlegen und können maximal 2000 Euro pro privatem Haushalt erhalten.
  • Voraussetzung dafür: Der Preis hat sich im Vergleich zum Jahr 2021 mehr als verdoppelt – ab dann kann mit einer Erstattung gerechnet werden.
  • Nur für Flüssiggas wurde die Mehrwertsteuer auch hier gesenkt (von 19 auf 7 Prozent), für Heizöl und Pellets nicht.

März oder Januar: Ab wann gelten die Preisbremsen nun?

Die Preisbremsen treten zwar im März 2023 formell in Kraft, wirken sich allerdings schon ab Januar 2023 aus. Das heißt: Im Januar und Februar müssen noch die üblichen, teuren Abschläge für Gas und Strom gezahlt werden. Im März ist dann mit der Verrechnung der Bremsen zu rechnen – rückwirkend. Im Gesetz ist eine Verrechnung mit dem März-Abschlag vorgesehen.

Heißt: Möglicherweise wird im März besonders wenig gezahlt. Sollte dabei ein negativer Betrag herauskommen, soll er mit der Jahresrechnung gutgeschrieben werden – oder bei Gasanbietern mit offenen Forderungen verrechnet.