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Gefahr für Ihre BuchungNeue EU-Regel kann zur Stornierung Ihrer Ferienwohnung führen

Eine Familie sitzt vor dem Laptop und bucht eine Reise

Copyright: Christin Klose/dpa-tmn

Ferienwohnungen sollen laut der EU leichter überprüfbar werden. Auch für Verbraucher bietet das einen gewissen Schutz.

Neue EU-Regel: Ihr gebuchter Urlaub könnte platzen.

Für mehr Klarheit bei Ferienapartments soll eine frische EU-Regelung sorgen. Für Reisende könnte das aber übel ausgehen: Im Extremfall wird die reservierte Bleibe schlichtweg annulliert.

Ein höheres Maß an Durchsichtigkeit bei der Vergabe von Urlaubsdomizilen: Dieses Vorhaben verfolgt die EU und hat aus diesem Grund eine neue Verordnung verabschiedet. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) weist darauf hin. Für euch als Reisende scheint sich dadurch zunächst kaum etwas zu verändern.

Die frische Vorschrift verpflichtet die Mitgliedsstaaten der EU zur Einrichtung eines digitalen Portals, das eine Überprüfung von Daten ermöglicht. Die Entscheidung, ob Domizile überhaupt angemeldet werden müssen, treffen die Staaten aber nach wie vor eigenständig.

Kennnummern in zahlreichen Urlaubszielen bereits obligatorisch

In zahlreichen gefragten Feriendestinationen existieren derartige Kennnummern schon, etwa in Spanien, Italien, Frankreich und Griechenland. Weitere Länder, wie zum Beispiel Kroatien, sind gerade dabei, diese zu implementieren. Sofern ein derartiges Anmeldesystem besteht, ist der Nachweis einer zugehörigen Nummer für Vermieterinnen und Vermieter zwingend.

Für euch, die ihr ein Feriendomizil sucht, kann eine genaue Prüfung lohnenswert sein, ob eine derartige Nummer in der Anzeige aufgeführt ist, empfiehlt die Rechtsexpertin des EVZ, Karolina Wojtal. „Sie können so überprüfen, ob sich ein Vermieter regelkonform verhält.“

Die häufig sehr ausgedehnten Kennziffern sind in den Angeboten auf den Reservierungs-Websites zu entdecken – beispielsweise in Rubriken wie „Über diese Unterkunft“, „Kleingedrucktes“ oder „Wichtige Informationen“. „Das Problem ist, dass diese Nummern nicht EU-weit einheitlich sind“, erläutert Wojtal. Sie sehen also von Land zu Land stets unterschiedlich aus.

Reservierte Bleibe könnte schlicht annulliert werden

Die zukünftige Datenüberprüfung, welche die neue EU-Verordnung gestattet, birgt eine unerfreuliche Konsequenz: Domizile ohne Kennziffer könnten trotz landesweiter Regelung von den Portalen entfernt werden. Dies kann im Extremfall zur Annullierung einer von euch bereits getätigten Reservierung führen.

Und die Frage nach dem Geld? „Ob Verbraucher Ersatz für Mehrkosten verlangen können und von wem, hängt vom Einzelfall, den Vertragsbedingungen und der Rolle der Plattform ab“, äußert die Spezialistin. In einer derartigen Situation solltet ihr euch zwingend professionellen Rat einholen.

Das EVZ geht allerdings nicht von einem massiven Verschwinden von Domizilen auf den Portalen aus. „Der Vorlauf ist sehr groß“, sagt Wojtal. Staaten, die bereits über Kennnummern verfügen, hätten ihren „Säuberungsvorgang“ bereits abgeschlossen. „Bei Ländern wie Kroatien haben die Vermieter nun genug Zeit, sich ordnungsgemäß zu registrieren“, so die Verbraucherschützerin. In Kroatien sollen die Kennziffern laut dem derzeitigen Gesetzesentwurf erst ab dem Jahr 2027 zur Pflicht werden. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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