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Achtung, Rückruf!Erreger in Wurstware entdeckt – schwere Folgen für Ihre Gesundheit möglich

Rückruf EXPRESS.de

Ein Hersteller ruft Wurstwaren zurück, weil diese Listerien enthalten können.

Vorsicht bei dieser Wurstware: Der Hersteller Thomas Kurz e.K. Service ruft ausgewählte Produkte zurück. Grund dafür sind gesundheitsgefährdende Erreger. 

„Von dem Verzehr der betroffenen Produkte wird dringend abgeraten“, hieß es in einer Mitteilung des Unternehmens. „Thomas Kurz e.K. Service“ ruft aktuell mehrere Wurstprodukte zurück. 

Bei einer Qualitätskontrolle seien gesundheitsgefährdende Erreger gefunden worden. Genauer gesagt: Listerien – weshalb der Hersteller ausdrücklich vor dem Verzehr der betroffenen Produkte warnt.

Wegen Listerien: Thomas Kurz e.K. Service ruft Wurstware zurück

Folgende Produkte sind von dem Rückruf betroffen:

  • Salami: 90 Gramm, Mindesthaltbarkeitsdatum zwischen 27.06.2023 und 29.06.2023; Identifikationsnummer: DE BW 01777 EG
  • Kochschinkenaufschnitt: Mindesthaltbarkeitsdatum zwischen 21.06.2023 und 23.06.2023; Identifikationsnummer: DE BW 01777 EG
  • Kaiserfleisch: Mindesthaltbarkeitsdatum zwischen 22.06.2023 und 24.06.2023; Identifikationsnummer: DE BW 01777 EG
  • Barbarossaschinken: Mindesthaltbarkeitsdatum zwischen 22.06.2023 und 24.06.2023; Identifikationsnummer: DE BW 01777 EG

Das Unternehmen weist darauf hin, dass ausschließlich Produkte mit dem angeführten Mindesthaltbarkeitsdaten betroffen seien. Andere Ware des Herstellers kann demnach bedenkenlos verzehrt werden.

Alles zum Thema Rückruf

Doch welche Gefahren birgt der Verzehr von den in den Wurstwaren entdeckten Listerien? Die Bakterien können neben Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall auch noch nach längerer Inkubationszeit Symptome auslösen, die einem grippalen Infekt ähneln. Der Ausbruch der Erkrankung kann noch bis zu acht Wochen nach der Aufnahme der Bakterien in den Körper erfolgen. 

Sollten Kundinnen oder Kunden im Besitz eines der betroffenen Produkte sein, so können diese dorthin zurückgebracht werden, wo sie erworben wurden. In diesem Fall erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher auch ohne Vorlage des Kassenbons das Geld zurück. (js)