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Krieg im Nahen OstenKeiner kommt raus – was Reisende jetzt tun können

Die Lage im Nahen Osten eskaliert. Es herrscht Krieg. Tausende Urlauber und Urlauberinnen sitzen in der Region fest – Flüge werden gestrichen. Was nun?

Es herrschen Chaos und Angst! Seit dem Wochenende herrscht Krieg im Nahen Osten. Mittendrin: zig Tausende Urlauber und Urlauberinnen.

Die Eskalation in der Region betrifft auch Staaten, die zuvor als unbeteiligt galten. Das hat heftige Auswirkungen für zahlreiche Touristen und Touristinnen, die nun unverschuldet festsitzen.

Das müssen Betroffene jetzt tun

Das Auswärtige Amt stellt eine Informationsseite mit häufigen Fragen und Antworten für Personen bereit, die sich momentan in einer der Krisenregionen befinden.

Betroffene sollten sich unbedingt in die Krisenvorsorgeliste ELEFAND eintragen. Wichtig: Daten aktuell halten und vor allem eine Telefonnummer hinterlegen!

Darüber hinaus ist eine Notfall-Hotline eingerichtet worden. Man erreicht sie jeden Tag zwischen 8.00 und 18.00 Uhr (deutscher Zeit) unter der Telefonnummer +49 30 5000 87777.

Viele Urlauber und Urlauberinnen sind gestrandet, weil ihre Flüge annulliert wurden. Airlines mussten eine Vielzahl von Flügen stornieren, da Lufträume und Flughäfen nicht zugänglich sind. Personen, die eine Pauschalreise gebucht haben, sollten umgehend den Veranstalter kontaktieren. Dieser muss für eine Ersatzlösung sorgen.

Ihr seid von der Eskalation im Nahen Osten betroffen und sitzt fest? Meldet euch bei uns!

Hau raus!

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Reisende, die ihre Flüge sowie Unterkünfte separat gebucht haben, müssen sich hingegen selbst helfen. Informationen zu Ausreisemöglichkeiten und aktuellen Updates müssen sie direkt von ihrer Airline einholen. Auf ihrer Internetseite empfiehlt die Lufthansa, die eigenen Kontaktdaten im Bereich „Meine Buchungen“ zu speichern und eine persönliche Travel-ID zu erstellen, damit eine Kontaktaufnahme möglich ist.

Zahlreiche festsitzende Touristen und Touristinnen setzen ihre Hoffnung jetzt in eine vom Staat durchgeführte Rückholaktion, wie es sie am Anfang der Corona-Pandemie gab. Außenminister Johann Wadephul aber sagte in der TV-Sendung bei Caren Miosga, dass die Bundesregierung keine Rückholaktion plane.

Auch das Auswärtige Amt dämpft jedoch die Erwartungen. Die unmissverständliche Mitteilung lautet: „Bitte nutzen Sie bestehende kommerzielle Ausreisemöglichkeiten, sofern es diese in Ihrem Aufenthaltsland derzeit gibt.“

Urlauberinnen und Urlauber sind angehalten, sich unmittelbar bei Reiseveranstaltern oder Airlines über ihre Möglichkeiten zu erkundigen. Für Menschen in Staaten, deren Luftraum gesperrt ist, stellt sich die heikle Frage, ob sie an einem geschützten Ort verweilen oder den gefährlichen Landweg antreten sollen.

Was gilt für Personen, deren Reise in das Gebiet erst bevorsteht?

Eine formelle Reisewarnung wurde vom Auswärtigen Amt für 13 Länder herausgegeben. Betroffen sind Israel/Palästinensische Gebiete, Libanon, Jordanien, Syrien, Irak, Iran, Bahrain, Kuwait, Oman, die Vereinigten Arabischen Emirate, Saudi-Arabien, Katar und Jemen.

Die Info für Pauschalurlaubende ist eindeutig: Die höchste Warnstufe, eine Reisewarnung, erlaubt die kostenfreie Annullierung der Buchung. Für Individualtouristen stellt sich die Situation anders dar. In diesem Fall findet das Pauschalreiserecht keine Anwendung. Sollte die Fluggesellschaft den Flug jedoch von sich aus annullieren, ist sie zur Rückzahlung des Ticketpreises verpflichtet.

Unabhängig davon, ob man schon festsitzt oder eine Reise dorthin plant: Das oberste Gebot ist die regelmäßige Information über die neuesten Entwicklungen. Hierfür sind der persönliche Reiseveranstalter, die Airline der Buchung oder das Auswärtige Amt die geeignetsten Kontaktpunkte. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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