ARD-ÄrgerSchlager-Sängerin muss Studio bei Kai-Pflaume-Show verlassen

Schlagerstar Rosanna Rocci sollte eigentlich an der ARD-Quizshow „Wer weiß denn sowas?“ als Kandidatin teilnehmen. Doch daraus wurde am Ende nichts. Sie wollte sich nämlich keinem Coronatest unterziehen.

ARD-Ärger macht sich breit: Es geht um die Quizshow „Wer weiß denn sowas?“ mit Kai Pflaume (54). Schlager-Sängerin Rosanna Rocci (53) war jetzt als Gast zum Mitraten eingeladen. Doch in der Show mitmachen, durfte sie letztlich nicht.

Es gab Stress wegen eines Corona-Tests. Alle Mitwirkenden der Sendung müssen einen aktuellen PCR-Test vorweisen oder im Studio einen Schnelltest machen.

ARD-Show: Rosanna Rocci verlässt das Studio wegen Coronatests

Zwar kam Rosanna Rocci mit einem Schnelltest zur Show – doch der wurde vor Ort nicht von der Produktions-Crew akzeptiert. Die 53-Jährige wurde gebeten, einen Test im Studio zu machen, allerdings weigerte sich Sängerin Rocci, berichtete die „Bild“.

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Die Konsequenz war klar – der Schlagerstar durfte an der ARD-Show mit Moderator Kai Pflaume nicht teilnehmen.

Gegenüber „Bild“ erklärte Rosanna Rocci: „Es kam ein Tester im blauen Plastikanzug auf mich zu und wollte bei mir einen Nasen-Rachen-Abstrich machen. Den habe ich abgelehnt, weil ich gegen diesen Test allergisch bin. Ich habe angeboten, einen Spucktest zu machen. Doch den lehnte die Produktion ab. Ich sollte dann sofort das Studio verlassen.“

Laut Bericht soll es schon zuvor im Hotel Probleme gegeben haben. Rocci soll demnach keine Maske getragen haben. „Die haben dann gleich bei der Produktion angerufen und sich über mich beschwert. Ich verfüge aber über ein ärztliches Attest, keine Maske tragen zu müssen. Da war die Produktion schon sauer auf mich, und sie hatten mich auf dem Kieker“, erklärte Rocci weiter.

Aha: Also weder Tests noch Masken sind für diese Schlagersängerin eine Möglichkeit des Infektionsschutzes in Zeiten einer weltweiten Pandemie...

Nach ARD-Eklat: Rosanna Rocci will wohl Anwalt einschalten

Inzwischen hat auch der NDR auf den Vorfall reagiert. Eine Sprecherin erklärte: „Für die Aufzeichnungen von ,Wer weiß denn sowas?‘ sind die geltenden gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen maßgeblich. Um die Sicherheit unserer Produktion für alle Beteiligten, Mitwirkenden und Live-Publikum zu gewährleisten, müssen alle Gäste entweder einen aktuellen PCR-Test nachweisen oder vor Ort einen Schnelltest machen. Diese Voraussetzungen wurden nicht erfüllt.“

Ob die Schlagersängerin nun am Ende ihre Gage trotz des Ausfalls bekommt, ist unklar. Offenbar will sie ihren Rechtsanwalt einschalten, der nun mögliche Ansprüche prüfen soll. (mt)