Oliver Pocher musste vor Gericht eine Niederlage einstecken. Als Verlierer sieht er sich aber nicht.
Pleite vor GerichtPocher verliert Prozess – aber sieht sich dennoch als Sieger

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Oliver Pocher, hier beim 50. Deutscher Filmbal, hat einen Prozess gegen Christian Düren verloren.
Rückschlag für Oliver Pocher (47) vor dem Kölner Landgericht. Seine Klage gegen den TV-Moderator und neuen Partner seiner Ex-Frau Amira Aly (33), Christian Düren (35), wurde abgewiesen.
In dem Zivilprozess zwischen Oliver Pocher und Christian Düren ging es um ein explosives Video. Darauf soll ein Krach zwischen Pocher und seiner Ex-Frau Amira Aly zu sehen sein.
Pocher muss die Prozesskosten tragen
Die vorgebrachten Argumente von Pocher und seinem Anwaltsteam reichten dem Gericht nicht aus, berichtet „Bild“. „Der geltend gemachte Unterlassungsanspruch steht dem Kläger nicht zu“, teilte eine Sprecherin auf Nachfrage der Zeitung mit.
Dem Gericht fehlte der Beweis, dass Düren das heikle Video wirklich an andere Personen weitergegeben hat. Die kompletten Prozesskosten bleiben an Pocher hängen.
Pochers Anschuldigung: Düren habe den Clip verbreitet, um seinem beruflichen Werdegang zu schaden. Doch Düren, der seit Jahresbeginn 2024 mit Amira Aly zusammen ist, bestritt die Anschuldigungen energisch.
Der „taff“-Moderator beteuerte vor dem Richter, den Clip nur mit seiner Freundin thematisiert und anschließend vernichtet zu haben. „Ich habe es an niemanden weitergeleitet“, zitiert die „Bild“ Christian Düren. Sein Anwalt Christian-Oliver Moser sagte der Zeitung, dass Pochers Anlauf einer „öffentlichen Täter-Opfer-Umkehr“ misslungen sei. Die Aussage von Pocher wurde von keinem einzigen Zeugen gestützt. Sein Klient wünsche sich von Pocher, „schlicht und einfach in Ruhe gelassen werden“.

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Pochers Ex-Frau Amira Pocher ist seit 2024 mit Christian Düren zusammen.
Auch Annemarie Carpendale (48), Ex-Freundin von Pocher und jetzige Arbeitskollegin von Düren, gab zwar zu, von dem Clip gewusst zu haben, unterstrich jedoch: „Ich habe das Video nicht gesehen und kenne niemanden aus dem ProSieben-Umfeld, der es gesehen hat.“ Ebenso erklärte der Fernsehproduzent Pierre Uebelhack (51), den Clip niemals zu Gesicht bekommen zu haben.
So reagiert Oliver Pocher auf die Gerichtsentscheidung
Oliver Pocher sieht sich nicht als Verlierer – im Gegenteil. Er postete eine Presserklärung seiner Rechtsanwältin Sultan Balli-Bergmann zum Verfahren und schrieb dazu: „Hier nochmal für alle Freunde von True Crime und Prozessen mit echten Menschen, unsere anwaltliche Begründung, warum mein Prozess gegen Christian Düren richtig war und auch für mich ein Stück Gerechtigkeit herbeigeführt hat. Zum Ausdrucken für ein Kissen im Dschungelcamp, als Gute-Nacht-Lektüre oder nur so aus Interesse.“
Der Wortlaut der Pressemitteilung:
Vor dem Landgericht Köln (Az. 280 O 23/25) ist ein Verfahren anhängig, in dem ich Oliver Pocher gegen TV-Moderator Christian Düren als Prozessbevollmächtigte vertrete. In dem Verfahren geht es darum, Herrn Düren untersagen zu lassen, Videomaterial aus einer Überwachungskamera zu verbreiten und vorzuführen, welches eine Auseinandersetzung zwischen meinem Mandanten und seiner früheren Ehefrau Amira Aly im Januar 2024 zeigt. Herr Düren hatte meinem Mandanten damit gedroht, das Videomaterial öffentlich zu machen, falls sich mein Mandant weiterhin zu seinen Lasten äußere. Nachdem mein Mandant den Namen von Herrn Düren im Rahmen seines Showprogramms nochmal erwähnt hatte, rief dieser den Manager meines Mandanten an und erklärte, dass er das Videomaterial nunmehr veröffentlichen werde. Per WhatsApp schrieb er an den Manager meines Mandanten im Februar 2024 „Erstes Video ist raus... Hab ihn gewarnt, er soll meinen Namen nicht mehr in den Mund nehmen.“
Pochers Anwältin Sultan Balli-Bergmann sagte der „Bild“, die Abweisung der Klage sei lediglich „aufgrund der prozessualen Beweislastverteilung“ erfolgt. Trotzdem wertet sie den Prozess als einen Gewinn, weil Düren einräumen musste, dass eine seiner WhatsApp-Nachrichten nur ein „Bluff“ war. (red)
Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

