Erneut wird die Schlagersängerin und Ex-Dschungelkönigin wegen Hitlergruß-Vorwürfen und Drogenbesitzes verurteilt. Die Geldstrafe fällt im Berufungsverfahren aber geringer aus als in erster Instanz.
Hitlergruß-ProzessGericht senkt Geldstrafe für Melanie Müller um mehr als 75.000 Euro

Copyright: David Hammersen/dpa
Melanie Müller sitzt im Gerichtssaal des Landgerichts Leipzig.
Aktualisiert
Die Schlagersängerin Melanie Müller (37) ist wegen Hitlergruß-Vorwürfen und Drogenbesitzes auch in zweiter Instanz verurteilt worden. Die Angeklagte habe sich zum Ende eines Konzertes durch das Publikum hinreißen lassen, mehrfach den gesteckten rechten Arm nach oben zu strecken, sagte Karen Aust, Vorsitzende Richterin am Landgericht Leipzig.
Das Gericht verurteilte die frühere RTL-Dschungelkönigin wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie wegen Drogenbesitzes zu einer Gesamtstrafe von 70 Tagessätzen à 50 Euro – insgesamt 3.500 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Geldstrafe gegen Melanie Müller – mit Rabatt
In der ersten Instanz hatte das Amtsgericht Leipzig noch eine Strafe von 160 Tagessätzen à 500 Euro (80.000 Euro) verhängt. Nun fiel die Höhe der Tagessätze geringer aus, weil das Landgericht die aktuellen Einkünfte Müllers deutlich geringer einstufte.
Im Prozess offenbarte Müller laut „Bild“ hohe Schulden. 150.000 Euro beim Finanzamt, dazu 41.000 Euro bei anderen Gläubigern. Das Haus in Leipzig befinde sich in der Zwangsvollstreckung. Außerdem gab sie an, im gesamten Jahr 2025 nur 50,41 Euro durch Streamingdienste verdient zu haben.
Aktuell verdiene sie als Angestellte einer Camping- und Gastronomie-GmbH 1500 Euro im Monat.
Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Seine Mandantin habe keine rechte Gesinnung und die Geste sei zum Anfeuern des Publikums gedacht gewesen, wie sie sie schon bei vielen Konzerten gemacht habe. Die gefundenen Drogen hätten zudem einer Freundin gehört, die sie bei einem Besuch bei Müller zurückgelassen hatte. Dem glaubte das Gericht aber nicht. (dpa)
