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Schock bei den RoyalsSchweigepflicht-Skandal um König Harald?

Am 1. September um 14 Uhr wurde die sogenannte Aufbahrung eröffnet, so dass Besucherinnen und Besucher langsam an dem geschlossenen Sarg von König Harald V. vorbeigehen können, um Abschied zu nehmen.

Copyright: Fredrik Varfjell/NTB/dpa

Am 1. September um 14 Uhr wurde die sogenannte Aufbahrung eröffnet, so dass Besucherinnen und Besucher langsam an dem geschlossenen Sarg von König Harald V. vorbeigehen können, um Abschied zu nehmen.

Aktualisiert:

Nach dem Tod von König Harald rumort es in Norwegen. Haben Klinikmitarbeiter ihre Schweigepflicht gebrochen?

Ein Monarch stirbt, und das ganze Land trauert. Nun wird die Erinnerung an die letzten Stunden von König Harald V. von einem ernsten Vorwurf überschattet. Die norwegische Zeitung „VG“ berichtet über einen brisanten Hinweis, der die Leitung des Universitätsklinikums Oslo erreicht hat. Es geht um den Verdacht, dass die medizinische Schweigepflicht verletzt wurde. Der Grund: Es kursierten Gerüchte über den Tod des Königs, die mutmaßlich von Mitarbeitern der Klinik verbreitet wurden.

Am Freitagmorgen um 06:35 Uhr verstarb König Harald im Reichshospital in Oslo. Das norwegische Königshaus hatte schon am Tag zuvor die Öffentlichkeit über den ernsten Gesundheitszustand des Monarchen in Kenntnis gesetzt. Doch bereits am Donnerstagnachmittag ging eine alarmierende Nachricht bei Marit Larsen Haarr, der Datenschutzbeauftragten der Gesundheitsbehörde Helse Sør-Øst, ein.

Gab es undichte Stellen in der Klinik?

Eine Quelle meldete Bedenken hinsichtlich Falschinformationen an, die mutmaßlich von Klinikangestellten verbreitet wurden. Die Person gab an, darüber informiert worden zu sein, dass der König bereits verstorben sei. Dieses Gerücht soll von einer Mitarbeiterin der Klinik in Umlauf gebracht worden sein.

Plakat mit Harald drauf.

Copyright: Julia Wäschenbach/dpa

König Harald verstarb am Freitagmorgen (28. August) um 06.35 Uhr im Osloer Reichshospital.

Haarr leitete diese brisante Information umgehend an Bjørn Atle Lein Bjørnbeth, den geschäftsführenden Direktor der Universitätsklinik, weiter. In ihrer Nachricht, aus der „VG“ zitiert, schrieb sie: „Unabhängig von den Fakten in diesem speziellen Fall gibt es allen Grund, das Thema Schweigepflicht grundsätzlich anzusprechen.“

Klinikleitung und Leibarzt des Königs informiert

Der Klinikdirektor informierte daraufhin umgehend den Sicherheitsverantwortlichen, die Kommunikationsabteilung sowie den Leibarzt des Königs. Zeitgleich ging bei der Pressestelle ein Anruf mit einer sehr ähnlichen Information ein.

Nach dem Tod von König Harald stehen Kerzen, Blumen und Flaggen vor dem Schloss.

Copyright: Julia Wäschenbach/dpa

Nach dem Tod von König Harald trauert Norwegen.

Gegenüber der Zeitung „VG“ hob die Datenschutzbeauftragte die große Bedeutung des Themas hervor. Die Vertraulichkeit von Patientendaten sei absolut essenziell. Sollte die Schweigepflicht im Fall von König Harald tatsächlich verletzt worden sein, sei es entscheidend gewesen, dass die Klinikleitung umgehend hätte handeln können.

Recht auf Privatsphäre gilt auch für den König

Haarr ergänzte: „In dieser Situation ist es wichtig daran zu erinnern, dass jeder ein Recht auf Privatsphäre hat, auch der König und die Königsfamilie. Individuelle Gesundheitsdaten sind vertraulich und gehen Unbefugte nichts an.“ Die eingegangene Warnung sei aber nur „die Spitze des Eisbergs“ gewesen. In den sozialen Medien hätten sich in den Stunden vor dem Ableben des Königs ähnliche Gerüchte und vermeintliche Insider-Informationen rasant verbreitet.

Das Universitätsklinikum Oslo gab sich bezüglich der Vorgänge im Internet zurückhaltend. Morten Tandberg Eriksen, der Fachdirektor der Einrichtung, erklärte, dass man Gerüchte in sozialen Netzwerken grundsätzlich nicht kommentiere. Die Einhaltung der Schweigepflicht werde aber sehr ernst genommen.

Eriksen unterstrich: „Mögliche Bedenken hinsichtlich des Umgangs mit Patientendaten werden stets im Einklang mit den geltenden Regelungen und internen Routinen verfolgt.“ Die Patienten müssten darauf vertrauen können, dass sensible Informationen das Krankenhaus nicht verlassen. (red)

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