Wegen Günther JauchTV-Star Hape Kerkeling vor Gericht zitiert
Copyright: Marius Roeer
Hape Kerkeling auf dem Weg zur Gerichtssitzung.
Hamburg – „Das verheimlichte Alkoholdrama” – war diese Schlagzeile über Günther Jauch berechtigt? Wenn es nach dem TV-Star geht: Nein! Der Moderator reichte Klage gegen den Bauer-Verlag ein, nachdem besagte Zeile in der Zeitschrift „Das neue Blatt” stand. Jetzt wurde deshalb sogar Hape Kerkeling als Zeuge vom Hamburger Landgericht geladen.
Vor der Beweisaufnahme wirkte Kerkeling gelassen, machte seine üblichen Späße. Im Verlauf des Gesprächs wirkte er mit jeder Frage genervter. Aber von vorn.
Hape Kerkeling und Günther Jauch: Geschichte begann vor 14 Jahren
Kerkeling soll laut eigener Aussage vor ungefähr 14 Jahren in einer RTL-Show von Günther Jauch zu Gast gewesen sein, in der sich die geladenen Gäste in Wissens-Duellen maßen. Dort wurde er von Jauch aufgefordert, einen besonders schweren Satz an die Tafel zu schreiben, wobei er sich „ziemlich blöd” angestellt haben soll. Und das, obwohl er zu der Zeit Moderator der Show „Der Große Deutschtest” war – einer Show, in der Kerkeling seinen Kandidaten knifflige Aufgaben zur Neuen Deutschen Rechtsschreibung stellte.
Daraufhin soll Jauch Witze gemacht haben, auf die Hape Kerkeling scharf konterte. Konkret habe er eine Aussage über ein angebliches Telefonat mit Jauch gemacht, der ihn anlässlich seines Geburtstages nachts „hackevoll” singend angerufen haben soll. Die gleiche Aussage wiederholte Kerkeling Jahre später in einem Interview mit RTL-Moderatorin Frauke Ludowig.
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Hape Kerkeling hat mit Günther Jauch am Geburtstag telefoniert
Die Wochen-Zeitschrift “Das neue Blatt” verkaufte Jauchs angeblichen betrunkenen Anruf anschließend unter der Schlagzeile „Das verheimlichte Alkoholdrama”. „Diesen Anruf hat es nie gegeben. Jauch war nicht betrunken”, so Kerkeling. Seine Stimme klang genervt.
„Günther Jauch und ich kennen uns seit mehr als 30 Jahren und nehmen uns gegenseitig gerne hoch, erzählen überspitzte Pointen.“ Jauch habe es immer mit Humor genommen. „Das neue Blatt" habe laut Kerkeling ihren Artikel nicht auf Wahrheit geprüft und falsche Behauptungen aufgestellt.
Kerkeling vor Gericht: „Natürlich habe ich zum Geburtstag mal mit Jauch telefoniert, aber ich kann mich weder an Inhalte noch genaue Zeiten erinnern. Aber er war nie betrunken am Telefon". Am 25. Oktober soll das Urteil gesprochen werden.