Mehrere Äußerungen von Gil Ofarim (43) im Dschungelcamp geben Rätsel auf. Jetzt hat sich nicht nur Gil Ofarims Anwalt zu Wort gemeldet, sondern auch der Anwalt der Gegenseite.
Rätselhafte Sätze von Gil OfarimAnwalt des Hotelmitarbeiters wird jetzt sehr deutlich

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Gil Ofarim sorgt im Dschungel für Diskussionen.
Aktualisiert
Gil Ofarim bleibt die heißeste Personalie im Dschungel, seine Teilnahme sorgte schon vor dem Start von „Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!“ für Wirbel. Im Dschungel selbst gab sich der Musiker eher verschlossen, wenn es um den Skandal um seine Person ging.
Im Camp hatte Ofarim gegenüber Hardy Krüger jr. am Lagerfeuer behauptet, er habe eine Verschwiegenheitserklärung unterschreiben müssen und könne deshalb nichts sagen. Rechtsanwalt Daniel Baumgärtner stellt nun in einer Pressemitteilung klar: Eine solche Verschwiegenheitserklärung habe es nie gegeben, eine Unterlassungserklärung hingegen schon. Baumgärtner vertrat 2023 den am Verfahren beteiligten Hotelmitarbeiter als Nebenklagevertreter.
Unterlassungserklärung ja, Verschwiegenheitsverpflichtung nein
Der Jurist erklärt: „Bestandteil der Beendigung des Verfahrens ist eine zwischen den Verfahrensbeteiligten bestehende und vereinbarte Unterlassungserklärung. Darin verpflichtet sich Gil Ofarim gegenüber unserem Mandanten, bestimmte Handlungen und Aussagen strafbewehrt zu unterlassen. Die Handlungen und Aussagen betreffen die dem Strafverfahren vor dem Landgericht Leipzig zugrunde gelegenen Vorwürfe.“
Baumgärtner stellt klar: „Eine darüber hinausgehende Verschwiegenheitsverpflichtung ist nicht bekannt“.
Das Verfahren gegen Ofarim um einen von ihm erfundenen Davidstern-Skandal in dem Leipziger Hotel ist 2023 nach Zahlung einer Geldauflage endgültig eingestellt worden. Ofarim, der gestand, die Vorwürfe erfunden zu haben, entschuldigte sich bei dem Hotelangestellten. Der wiederum akzeptierte diese. Durch die Vereinbarung einer Unterlassungserklärung sei laut Baumgärtner Klarheit auch nach Abschluss und Einstellung des Strafverfahrens geschaffen worden.
Das hieße: Ofarim könnte über einige Aspekte durchaus reden und Reue zeigen, nicht jedoch seine Lüge und Vorwürfe von damals wiederholen.
Auch Ofarims Anwalt Alexander Stevens hat sich bereits zu Wort gemeldet und User im Netz davor gewarnt, unwahre Tatsachen über den Musiker zu verbreiten, da dies strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könne. Er stellt klar: Da das Verfahren damals gegen eine Geldauflage eingestellt wurde, gilt der Sänger rechtlich nicht als vorbestraft. Wer ihn öffentlich als „Verbrecher“ tituliere, riskiere selbst eine Anzeige. (mg)

