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Zoff im LandtagNach Solingen-Anschlag: SPD und FDP klagen gegen CDU und Grüne

Beschwerde Minderheitenschutz von Minderheiten im Landtag

Copyright: Guido Kirchner/dpa

Barbara Dauner-Lieb wird Ende Juni ein Urteil als Präsidentin des NRW-Verfassungsgerichtshofes im Streit um die Rechte von Minderheiten im Untersuchungsausschuss im NRW-Landtag verkünden. (Archivbild)

Zoff im Solingen-Ausschuss: Jetzt entscheidet das Gericht

Beim Zoff wegen abgelehnter Beweisanträge im Solingen-Untersuchungsausschuss hat der Verfassungsgerichtshof von NRW für den 30. Juni eine Entscheidung angekündigt. Diese Mitteilung machte Gerichtshofpräsidentin Barbara Dauner-Lieb nach einer Anhörung in Münster.

Geklagt haben Abgeordnete der Opposition von SPD und FDP aus dem Landtag von Nordrhein-Westfalen. Sie fühlen sich in ihren verfassungsmäßigen Rechten beschnitten, da die Koalition aus CDU und Grünen gleich mehrere ihrer Anträge auf Beweiserhebung blockiert hatte. Die Mission des Gremiums ist es, eventuelle Fehler oder Versäumnisse aufseiten der Landesregierung im Umgang mit dem mörderischen Anschlag vom 23. August 2024 zu beleuchten und systemische Schwachstellen offenzulegen.

Bei der Anhörung in Münster trafen die Kläger – die Parlamentarier Lisa-Kristin Kapteinat, Christian Dahm und Thorsten Klute (alle SPD), zusammen mit Werner Pfeil und Dirk Wede von der FDP – und Repräsentanten von Landtag, Land und Regierung aufeinander, ohne dass eine Annäherung erkennbar war. Die Landtagsabgeordneten beschuldigen die Gegenseite, ihre Beweisanträge vom 14. November sowie vom 9. Dezember 2024 aus parteipolitischen Motiven abgeschmettert zu haben.

Die beklagte Seite brachte vor, ein Antrag sei grundsätzlich unzulässig und der zweite nicht präzise genug formuliert gewesen. In einem Fall verlangten SPD und FDP von der Landtagsverwaltung die Herausgabe von Akten, im zweiten Fall ging es um Unterlagen und Daten vom Flüchtlingsministerium, das die am 27. Januar 2026 zurückgetretene Josefine Paul (Grüne) leitete.

Gewaltenteilung: Darf der Landtag sich selbst prüfen?

Bezüglich des Beweisantrags zu den Akten des Landtagspräsidenten fokussierte sich die Debatte während der mündlichen Verhandlung auf die Frage, ob das Parlament sich eigenständig kontrollieren kann. Man dürfe die Landtagsverwaltung nicht in eine solche Auseinandersetzung verwickeln, da dies die Neutralität und die parlamentarische Eigenständigkeit gefährde, so die Argumentation ihrer Vertreter. Es gehe zudem um den Schutz der Rechte von Abgeordneten.

Die sieben Verfassungsrichterinnen und -richter nahmen beide Lager kritisch ins Verhör. Sie stellten klar, dass sie für ihr Urteil die Begründungen für die Ablehnungen in den Protokollen ganz genau unter die Lupe nehmen werden. An manchen Punkten wirkten sie von den Darlegungen der Beklagten wenig beeindruckt. Sie stellten Anträge von CDU und Grünen den zurückgewiesenen Anträgen von SPD und FDP gegenüber und bohrten nach, worin denn die Abweichung bestehe.

Die Tat ist juristisch aufgearbeitet

Der Syrer Issa al Hasan hatte am 23. August 2024 auf einem Stadtfest in Solingen drei Personen mit einem Messer ermordet und zahlreiche andere verletzt. Die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) beanspruchte die Tat für sich.

Al Hasan hätte schon ein Jahr vorher gemäß der Dublin-Verordnung der EU nach Bulgarien abgeschoben werden sollen. Ein erster Anlauf scheiterte, ein zweiter wurde gar nicht erst gestartet. Das Oberlandesgericht in Düsseldorf hatte den Syrer im September des Vorjahres wegen dreifachen Mordes, zehnfachen Mordversuchs und Mitgliedschaft in der Terrormiliz IS zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.

Am 27. Januar 2026 trat Flüchtlingsministerin Paul von ihrem Amt zurück. Die Opposition macht ihr den Vorwurf, nach der Tat wie vom Erdboden verschluckt gewesen zu sein und am Wochenende des Anschlags auf ihrer Dienstreise in Frankreich nicht auf Anrufe aus dem Kabinett reagiert zu haben. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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