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„Sterben oder umbringen“Todesfahrer warnte Kollegen – Vorgesetzter ignorierte die Gefahr

Abschlussbericht Untersuchungsausschuss Weihnachtsmarkt

Copyright: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

15 Monate lang hat der Landtag von Sachsen-Anhalt den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt intensiv aufgearbeitet.

Bericht zum Anschlag: Behörden machten schwere Fehler.

15 Monate lang, 30 Sitzungen, 141 Zeugen und ein Bericht mit über 400 Seiten: Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat den Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg akribisch untersucht. Im Raum stand eine zentrale Frage: Wäre die Todesfahrt vom Dezember 2024 mit sechs Toten und mehr als 300 teils schwerst verletzten Menschen zu verhindern gewesen?

Eine der wichtigsten Erkenntnisse: Mängel und Versäumnisse im Vorgehen der Behörden haben dem Attentäter die Ausführung seiner Tat zumindest erleichtert. Das betonten Sprecher von CDU, SPD und FDP, als sie den finalen Bericht des parlamentarischen Untersuchungsausschusses präsentierten. Welche weiteren Details kamen ans Licht?

Sicherheitskonzept voller Lücken

Bei der Genehmigung des Weihnachtsmarktes gab es Patzer. Auch der Standort der Betonpoller, die als Schutz dienen sollten, wird kritisch gesehen. Der Attentäter raste mit seinem Fahrzeug zwischen einer Ampel für Fußgänger und einer der Sperren hindurch auf das Festgelände.

Die Oppositionsparteien haben dazu eine eindeutige Meinung. «Die Tat, so wie sie vorgenommen worden ist, wäre verhinderbar gewesen», erklärt die Fraktionsvorsitzende der Linken, Eva von Angern. Sie erhebt schwere Vorwürfe gegen die Stadt und den Organisator. «Fakt ist: Die Steine standen nicht dort, wo sie hätten stehen müssen laut Sicherheitskonzept.»

Eine ähnliche Einschätzung kommt von den Grünen. Sicherheitskonzepte benötigen ständige Anpassungen und Kontrollen ihrer Effektivität, meinte Obmann Sebastian Striegel. Er stellt klar: «Das ist nicht geschehen. Dafür trägt die Stadt Magdeburg die Verantwortung.» Für die AfD ist die Attacke das «Resultat eines komplexen Behördenversagens».

Die Regierungskoalition äußert sich vorsichtiger zur Frage, ob die Attacke zu verhindern gewesen wäre. «Diese Frage kann man weder klar mit Ja noch mit Nein beantworten», so die CDU-Obfrau Kerstin Godenrath.

Polizei hatte Täter auf dem Schirm – und tat nichts

Sowohl das Landeskriminalamt (LKA) als auch andere Polizeidienststellen hatten bereits vor der Tat wiederholt Hinweise auf den späteren Attentäter. Er hatte selbst Anzeigen gestellt, und es liefen diverse Ermittlungen gegen ihn. Doch die ganzen Hinweise wurden nie an einer Stelle gebündelt. Zahlreiche Abgeordnete werfen dem LKA vor, die Radikalisierung des Mannes übersehen zu haben.

«Einzeln betrachtet schien jedes Zeichen gering. Im Gesamtbild war es ein Mensch, der früher hätte erkannt werden müssen», unterstrich Guido Kosmehl, der Obmann der FDP-Fraktion. Er kritisierte außerdem das Vorgehen der Polizei in der Tatnacht. Viel zu lange hätten sich Gerüchte verbreitet, so Kosmehl.

Arbeitgeber ignorierte schockierende Todes-Ankündigung

Der Attentäter war vor seiner Tat als Mediziner bei Salus, einem landeseigenen Gesundheitsbetrieb, beschäftigt. In seiner Personalakte klafften große Lücken. Kollegen hatten außerdem Zweifel an der fachlichen Eignung des Mannes, der aus Saudi-Arabien stammt. Für manche Tätigkeiten setzte man ihn von vornherein nicht ein.

Wenige Monate vor der Attacke machte sich ein Arbeitskollege Sorgen um den Zustand von Taleb al-Abdulmohsen. Er schickte eine E-Mail an die Vorgesetzten. Darin stand, dass Al-Abdulmohsen während eines Gesprächs im Büro erklärt habe, er sei in einem Krieg, «aber nicht im metaphorischen Sinn, sondern in einem wirklichen Krieg, dessen Ausgang entweder sterben oder umbringen sein wird». Diese alarmierende Mitteilung wurde vom Ärztlichen Direktor ignoriert und hatte keine Konsequenzen, wie Godenrath bemängelte.

Prozess gegen Attentäter vom Magdeburger Weihnachtsmarkt

Copyright: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Seit November 2025 verhandelt das Landgericht Magdeburg in einem eigens errichteten Interimsgebäude gegen den Todesfahrer. (Archivbild)

Und was sind jetzt die Konsequenzen?

Die schwarz-rot-gelbe Regierungskoalition fordert jetzt die Einführung eines Bedrohungsmanagements, um riskante Individuen früher aufzuspüren. Das System soll bereits unterhalb der Stufe eines typischen «Gefährder» ansetzen. Personen wie al-Abdulmohsen dürften nicht mehr unentdeckt bleiben, so Godenrath.

Als «Gefährder» werden Personen bezeichnet, bei denen konkrete Hinweise auf geplante, politisch motivierte schwere Straftaten vorliegen. Darunter fallen zum Beispiel Islamisten oder auch Rechtsextremisten. Solche Personen können intensiv observiert werden, es finden zudem Analysen und Fallbesprechungen statt. Laut Bundeskriminalamt galten Anfang April 2025 bundesweit 575 Menschen als Gefährder.

Der Attentäter von Magdeburg wurde vor seiner Tat aber nicht in diese Kategorie eingestuft. Bei dem neuen Bedrohungsmanagement sollen zukünftig auch bedeutende zivile Einrichtungen und forensische Fachleute mitwirken.

Zudem fordert die Regierungskoalition eine klare Regelung der Verantwortlichkeiten zwischen Organisatoren, Gemeinden und der Polizei in Sachsen-Anhalt. Der Ausschuss zeigte immer wieder auf, dass die beteiligten Stellen verschiedene Ansichten zur Sicherheit bei großen Events hatten. Dieses Zuständigkeits-Wirrwarr, eine «Verantwortungsdiffusion», müsse ein Ende haben, forderte SPD-Obmann Falko Grube. Der Landtag soll hierfür Lösungen entwickeln.

Rücktritte von Verantwortlichen gab es keine. Es war laut Grube auch nicht das Ziel des Ausschusses, dass Köpfe rollen. Er diagnostizierte «viele Fehler an vielen Stellen». Einen einzelnen Hauptschuldigen könne man jedoch nicht ausmachen.

Wie es jetzt weitergeht

Der Prozess gegen den Attentäter läuft seit November 2025 vor dem Landgericht Magdeburg in einem speziell gebauten provisorischen Gebäude. Mit den Plädoyers könnte Anfang Juni gestartet werden.

Aber die juristische Aufarbeitung ist damit nicht zu Ende. Ermittlungen laufen auch gegen weitere Personen. Die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg untersucht potenzielle Versäumnisse beim Sicherheitskonzept. Es wird geprüft, ob bei der Ausarbeitung und Freigabe des Konzepts die Sorgfaltspflichten missachtet wurden, erklärte Oberstaatsanwalt Klaus Tewes gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.

Bisher sind bei der Generalstaatsanwaltschaft insgesamt 53 Strafanzeigen eingegangen, die mit der Attacke in Verbindung stehen. «Tatvorwürfe sind dabei regelmäßig fahrlässige Körperverletzung durch Unterlassen und fahrlässige Tötung durch Unterlassen», so Tewes. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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