Streit um Rettungsdienst: Müssen Patienten bald zahlen?
Kosten-Schock beim NotrufStreit um Rettungsdienst: Müssen Patienten bald selbst zahlen?

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Wer zahlt für den Rettungsdienst? Die Fronten in dem Streit sind seit Monaten festgefahren. (Symbolbild)
In Nordrhein-Westfalen kracht es gewaltig wegen der Kosten für Notfalleinsätze. Eine Einigung zwischen den Städten und den Krankenkassen? Völlig außer Reichweite. Darum hat die Landesregierung jetzt einen Notfall-Plan auf den Tisch gelegt.
Der Zankapfel sind die sogenannten Fehlfahrten. Das sind Einsätze, bei denen ein Rettungswagen alarmiert wird, der Patient aber am Ende nicht in eine Klinik kommt – etwa, weil ihm vor Ort geholfen werden konnte oder die Person bereits verstorben war. Diese Fahrten verursachen in NRW Kosten von rund 250 Millionen Euro pro Jahr.
Städte schlagen Alarm: „In großer Sorge“
Bisher wurden diese Ausgaben einfach auf alle anderen Einsätze umgelegt. Doch ab 2026 wollen die Kassen da nicht mehr mitspielen. Sie sagen, Bundesgesetze verbieten ihnen die Zahlung. Die Konsequenz: Die Kommunen fürchten, auf den Rechnungen sitzen zu bleiben. Man blicke „die Folgen einer nicht kostendeckenden Finanzierung des Rettungsdienstes in den NRW-Städten mit großer Sorge“, heißt es in einem Papier der Städtetags-Spitze. Die Hoffnung auf eine große, für alle gültige Lösung habe sich „nicht verwirklichen“ lassen. Jetzt muss jede Stadt für sich entscheiden, ob sie den Deal des Landes annimmt.
Müssen Patienten bald für den Rettungswagen zahlen?
Alle Beteiligten beteuern zwar seit Monaten, dass sie genau das verhindern wollen. Doch die Gefahr, dass Patienten zur Kasse gebeten werden, ist real.
Die Stadt Essen wollte Ende 2023 von Patienten 267 Euro pro Einsatz verlangen, zog den Plan aber vorerst zurück. Der Kreis Steinfurt kündigte sogar an, 1.173 Euro für einen Rettungswageneinsatz zu berechnen. Kommt ein Notarzt hinzu, wären das weitere 1.068 Euro.

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Der Kreis Steinfurt will Patienten, die einen Notarzt brauchen, 1.068 Euro in Rechnung stellen. (Symbolbild)
Gerade finanzschwache Städte mit einem Haushaltssicherungskonzept seien gezwungen, die Gebühren direkt bei den Menschen einzutreiben, argumentierte der Städtetag.
Kompromiss mit einem großen Haken
Um den Streit zu entschärfen, sieht der Vorschlag der Regierung Folgendes vor: Für das Jahr 2026 sollen die Kassen wenigstens die Hälfte der Kosten für Fehlfahrten übernehmen. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) nennt das eine „tragfähige Übergangslösung“. Der Haken an der Sache: Die Regelung soll nur greifen, solange der Anteil dieser Fahrten nicht über 15 Prozent klettert. In vielen Städten liegt die Quote aber bei bis zu 25 Prozent. Die Kommunen blieben also trotzdem auf einem Batzen Kosten sitzen. Ab 2027 soll dann eine bundesweite Reform der Notfallversorgung alles neu regeln.

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Hat die Verhandlungen monatelang moderiert: NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). (Archivbild)
Die Krankenkassen pochen unterdessen auf eine grundlegende Reform des Rettungsdienstes in NRW. Sie fordern „deutlich effizientere und schlankere Strukturen“. Ein Vorschlag, um Geld zu sparen: Die Zahl der Leitstellen, die die Einsätze koordinieren, könnte von derzeit 52 auf rund 18 reduziert werden. (dpa/red)
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