Wegen einer NRW-Regel legt sich die EU mit Deutschland an
Zoff wegen NRW-RegelWohnsitz-Vorschrift für Handwerker verstößt gegen EU-Recht

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Maurer, die bestimmte Bauanträge stellen wollen, müssen in NRW niedergelassen oder beschäftigt sein oder dort wohnen. (Symbolbild)
Zoff mit der EU! Wegen einer Regel nur für NRW-Handwerker legt sich Brüssel jetzt mit Deutschland an. Es steht ein Vertragsverletzungsverfahren im Raum, weil eine wichtige EU-Freiheit auf dem Spiel steht.
Die Europäische Kommission hat ein offizielles Verfahren gegen die Bundesrepublik eröffnet. Der Auslöser dafür findet sich direkt vor unserer Haustür in Nordrhein-Westfalen. Eine einzigartige Bestimmung macht hier bestimmten Handwerksberufen die Arbeit unnötig kompliziert.
Ärger um Wohnsitz für Bau-Handwerker
Im Detail beanstandet die Behörde in Brüssel eine Residenzpflicht. Wer in Nordrhein-Westfalen als Maurer oder Zimmermann tätig ist und Genehmigungen für kleinere Bauvorhaben beantragen möchte, muss nach der geltenden Vorschrift seinen Wohnsitz, eine Niederlassung oder einen Arbeitsplatz im Bundesland nachweisen. Mit dieser Anforderung steht NRW bundesweit alleine da.
Was sich zunächst wie eine rein regionale Bestimmung anhört, hat tatsächlich enorme Auswirkungen. Diese Auflage bedeutet nämlich eine faktische Hürde für Handwerksbetriebe aus dem Rest von Deutschland und dem EU-Ausland. Für sie ist es kaum möglich, ihre Dienste in NRW unter den gleichen Bedingungen anzubieten wie die lokale Konkurrenz.
EU-Grundrecht wird ausgehebelt
Und genau hier liegt der Hund begraben, der die EU-Kommission auf den Plan ruft. Die Brüsseler Behörde wertet das als klaren Bruch mit der Niederlassungsfreiheit, einem Grundpfeiler der Europäischen Union. Dieser Grundsatz garantiert, dass Personen und Firmen aus der Union sich in jedem Mitgliedsstaat ansiedeln und dort ihre Leistungen offerieren können.
Deutschland bekommt jetzt eine Frist von zwei Monaten, um auf die Vorwürfe aus Brüssel eine Antwort zu geben und die Angelegenheit zu bereinigen. (dpa/red)
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