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Nur eine Stunde zu spätNach umstrittener Auslieferung: Regierung ändert jetzt Gesetz

Maja T. in Budapest zu acht Jahren Haft verurteilt

Copyright: Denes Erdos/AP/dpa

Im Fall von Maja T. entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Auslieferung an Ungarn so nicht hätte stattfinden dürfen. (Archivbild)

Justiz-Skandal: Regierung zieht bei Auslieferung Notbremse

Nach einem Justiz-Skandal zieht die Regierung jetzt die Notbremse! Für Menschen, die aus Deutschland ausgeliefert werden sollen, gelten bald knallharte neue Vorschriften. Ein Gesetzespaket, das vom Kabinett verabschiedet wurde, stärkt die Rechte der Betroffenen massiv.

Wer ausgeliefert werden soll, kann sich künftig persönlich vor Gericht äußern. Beschlüsse können zudem öfter angefochten werden. Es wird möglich sein, ein neues Urteil durch ein Gericht zu fordern und in speziellen Situationen den Fall sogar dem Bundesgerichtshof vorzulegen.

Drama um Maja T.: Blitz-Auslieferung löste Beben aus

Hintergrund der Gesetzesänderung ist der Fall von Maja T., die im Eiltempo nach Ungarn überstellt wurde. Eine Aktion, die das Bundesverfassungsgericht im Februar 2025 als rechtswidrig einstufte. Die Richter kritisierten: Man hatte nicht genau genug hingeschaut, was Maja T., eine sich als non-binär definierende Person, im ungarischen Knast blüht.

Was die Sache so brisant macht: Die Überstellung von Maja T. im Juni 2024 geschah gegen den Willen der höchsten deutschen Richter. Ein Eilbeschluss aus Karlsruhe sollte die Auslieferung stoppen. Aber der Beschluss traf fast eine Stunde zu spät ein. Da war Maja T. schon in den Händen der ungarischen Beamten.

Urteil in Budapest: Acht Jahre hinter Gittern

Die Konsequenzen des verspäteten Gerichtsbeschlusses waren für Maja T. verheerend. Im Februar 2026 fiel das Urteil in Budapest: acht Jahre Gefängnis. Ein Gericht in Ungarn befand für erwiesen, dass Maja T. bei Attacken auf angebliche Rechtsextreme mitgemacht hatte.

Doch die Gesetzesnovelle ist mehr als nur eine Reaktion auf diesen einen Fall. Die Regierung nimmt sich das komplette Gesetz zur internationalen Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) vor. Die Vorschrift stammt aus dem Jahr 1982 und wird nun von Grund auf modernisiert.

Auch bei der Sammlung von Beweisen über Landesgrenzen hinweg soll es neue Vorschriften geben. Der Entwurf soll das Gesetz auf den neuesten Stand bringen. Es muss an aktuelle EU-Vorgaben und die Urteile des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichts angepasst werden. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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