K.o.-Tropfen: Regierung plant jetzt Hammer-Strafen
K.o.-Tropfen wie WaffenRegierung will Täter härter bestrafen – was sich jetzt ändern soll

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Wer einen anderen Menschen mit k.o.-Tropfen wehrlos macht, um sexuelle Handlungen an ihm vorzunehmen, soll nach dem Willen der Bundesregierung grundsätzlich härter bestraft werden. (Symbolbild)
Ein Drink, ein Filmriss, ein furchtbares Erwachen. Die Bundesregierung will dem heimtückischen Einsatz von K.o.-Tropfen jetzt einen Riegel vorschieben. Wer Menschen wehrlos macht, um sie zu berauben oder zu vergewaltigen, dem drohen bald drastische Konsequenzen.
Die Regierung in Berlin plant schärfere Sanktionen für die Anwendung von Betäubungsmitteln bei Straftaten. Ein vom Kabinett verabschiedeter Gesetzesentwurf sieht vor, dass Täter mit wenigstens fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Der Plan sieht eine juristische Gleichstellung der Tropfen mit einer Waffe oder einem gefährlichen Werkzeug vor. Für den Gebrauch einer Waffe bei einer Vergewaltigung ist bereits heute eine Haftstrafe von mindestens fünf Jahren festgesetzt.
Eine offizielle, landesweite Statistik der Polizei über den Gebrauch dieser Substanzen existiert nicht. Meist wird angenommen, dass die Mittel den Opfern heimlich in einem Club oder einer Bar ins Getränk gemischt werden. Es sind jedoch auch Situationen bekannt, bei denen Vergewaltigungsopfer in den eigenen vier Wänden von einem Gast betäubt wurden.
Justiz reagiert auf umstrittenes Urteil
Mit dem Vorstoß reagiert die Politik auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2024. Die Richter hatten damals geurteilt, dass K.o.-Tropfen juristisch nicht als „gefährliches Werkzeug“ nach dem Strafgesetzbuch zu werten sind. Die Bundesrechtsanwaltskammer äußerte sich in einer Stellungnahme zum Entwurf des Justizministeriums kritisch. Sie merkte an, die Häufigkeit der heimlichen Verabreichung solcher Stoffe im Nachtleben werde überschätzt. Örtliche Untersuchungen von Verdachtsfällen hätten gezeigt, dass Betroffene oft nur die Auswirkungen ihres Alkoholkonsums unterschätzt hätten.
Der Regensburger Staatsanwalt Simon Pschorr gibt jedoch zu bedenken, wie schwierig der Nachweis ist. Eine Vergiftung mit den Tropfen sei oft nicht mehr feststellbar. Zudem brauche ein Opfer Zeit, „um sich angesichts der Gedächtnislücken wieder zu sammeln“ und überhaupt auf die Idee zu kommen, dass eine Droge im Spiel war.
Ministerin Hubig: „Besonders hinterhältig und gefährlich“
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) findet klare Worte: „Das ist sexuelle Gewalt in einer besonders schlimmen Form - und sie trifft vor allem Frauen“. Sie betont, Vergewaltigungen mit K.o.-Tropfen seien „besonders hinterhältig und gefährlich“. Die geplante Gesetzesänderung sei ein Baustein in einer umfassenden Strategie der Regierung, um Menschen besser vor Gewalt zu schützen. (dpa/red)
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