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Jugendrichter Thorsten Schleif„Wir müssen in einigen Bereichen  konsequenter sein“

Jugendrichter Thorsten Schleif

Copyright: Shutterstock, picture alliance, dpa, privat

Richter Thorsten Schleif schreibt seine Bücher „immer abends, wenn meine Familie im Bett ist.“ Der zweifache Vater, Katzen-Enthusiast und erklärte „Kaffeejunkie“ kommt mit wenig Schlaf aus. Aber „ohne meine Frau, die mich toll unterstützt, würde es nicht hinhauen“, verriet er uns.  

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Der Jurist, Autor und Familienvater hat mit uns über die zunehmende Gewalt von Kindern, Probleme in der Erziehung und seine Leidenschaft für True Crime gesprochen.

Er hat einen mordenden Richter ersonnen, Rechtsfragenpopulärer Filmklassiker („Müssen Mumien Miete zahlen?“) geklärt, Schwachstellen unseres realen Rechtssystems analysiert, zum zweiten Mal ein Ermittlerpaar im viktorianischen London auf Mörderjagd geschickt. Vorsitzender des Schöffengerichts und Jugendrichter am Amtsgericht Dinslaken ist er obendrein. Ob Thorsten Schleif (46), der Richter mit der spitzen Feder, wirklich ein „Richter Gnadenlos“ ist, wie er über die viel diskutierte Altersabsenkung bei der Strafmündigkeit und ein Social Media-Verbot denkt, hat er dem EXPRESS erzählt.

Dass er Richter geworden ist, verdankt Schleif der Bundeswehr – und seiner Frau. „Ich wollte ursprünglich Soldat werden, das hat aber aufgrund eines Hörfehlers, der erst aufgefallen ist, als man mich zu den Funkern gesetzt hat, nicht geklappt. Weil ich aber immer einen Beruf wollte, der der Öffentlichkeit dient, habe ich Jura studiert mit dem Ziel, Staatsanwalt oder Richter zu werden.“ Als er mit dem Studium fertig war, „gab’s in unserem Bezirk einen Einstellungsstopp für Staatsanwälte. Meine Frau, die kurz vor mir ein Richteramt bekommen hat, riet mir dann, mich ebenfalls als Richter zu bewerben und später zur Staatsanwaltschaft zu wechseln.“

„Erziehung ist auch mal unangenehm“

Doch Thorsten Schleif gefiel’s als Richter, er blieb dabei – und erarbeitete sich u. a. durch sein erstes Sachbuch „Urteil ungerecht“ den Nimbus des knallharten Juristen. „Man hat mir eine Zeit lang dieses Etikett Richter Gnadenlos verpasst. Das bin ich nie gewesen“, sagt der Vater zweier Töchter. „Das, was ich für meine eigenen Kinder als sinnvoll erachte, nämlich Erziehung mit Liebe, beziehungsweise Milde, und Strenge, halte ich auch in meiner Arbeit als Jugendstrafrichter für absolut notwendig. Da muss man mitunter streng sein – und Strenge heißt, konsequent zu sein. Natürlich gibt es bei mir auch die berühmte letzte Chance – aber das war’s dann. Wenn jemand dagegen verstößt, kann ich ihm sagen: Wir hatten darüber gesprochen, es war deine letzte Chance. Jetzt ist es vorbei.“

Wie steht er zur Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters von 14 auf zwölf Jahre? „Ich glaube, dass es sinnvoll ist, so etwas bei Kapitalstraftaten (z. B. Mord, Raub mit Todesfolge) anzuwenden. Wenn jemand mal einen Schokoriegel gestohlen hat, braucht man keine Modifizierung des Jugendstrafrechts. Doch es gibt viel zu viele Fälle von schwerer Gewaltkriminalität von Kindern ab etwa zwölf Jahren. Die trotz des jungen Alters begreifen, was sie da tun.“

Auch interessant: Läuft bei uns was falsch mit Straftätern? Die EXPRESS-Analyse

Laut Kriminalstatistik von 2024 stieg bei Kindern die Zahl der Verdächtigen bei schweren Gewalttaten auf 13.755 Fälle (+ 11,3 Prozent). „Die Strafmündigkeit in diesen Fällen herabzusetzen, bedeutet nicht, dass die Kinder automatisch in den Knast kommen, sondern dass das Jugendstrafrecht Anwendung findet. Man hat die Möglichkeit, anders vorzugehen – das Kind z. B. aus der Familie zu nehmen und in einer Jugendeinrichtung unterzubringen.“ Für Schleif, der seit 19 Jahren die Richterrobe trägt, ist alarmierend, wie viel brutaler die Gewaltdelikte geworden sind. „Junge Menschen greifen sehr viel schneller zum Messer als früher, treten schneller zu, wenn jemand am Boden liegt. Der Kriminalstatistik zufolge sind Kinder brutaler geworden, wenn sie gegeneinander vorgehen. Das deckt sich mit meiner Erfahrung.“

Der Hintergrund solchen Verhaltens sei gesellschaftlich. „Es liegt nicht an dieser Generation, sondern an der Generation davor – sprich: an uns. Ich habe das Gefühl, dass viele Kinder zu oft gefördert und zu wenig gefordert werden. Für Kinder da zu sein, heißt nicht, sie helikoptermäßig zu umkreisen. Erziehung kann unbequem sein. Dann, wenn man mal nicht mit Liebe, sondern mit Strenge erziehen muss.“ Vor Grenzen und Konsequenzen hätten viele Eltern Angst. „Ich habe oft das Gefühl, dass Eltern weg sind, sobald es unangenehm wird, Auseinandersetzungen finden nicht mehr statt. Ich lobe meine Töchter auch viel lieber, als dass ich schimpfe. Aber manchmal geht es eben nicht anders. Da dürfen Eltern nicht weglaufen und sagen ach komm, vergiss es, ich bin jetzt weg, beschäftige du dich mal mit deinem Handy.“


  1. Thorsten Schleif schrieb 2019 sein erstes Buch „Urteil ungerecht“ – Auslöser war der Besuch einer Schulklasse an „seinem“ Gericht und die Frage einer Schülerin, warum er nicht mal ein Buch schreiben würde über das, was in der Justiz offenbar schieflaufe – sie würde es lesen. Auf die heitere Schiene kam er durch seinen Autoren- und Juristenkumpel Karsten Dusse („Achtsam morden“-Reihe). Schleifs Frau war und ist seine härteste Kritikerin. „Als sie das erste Skript von Richter morden besser gelesen hat, meinte sie, das ginge so nicht, die Story sei gut, aber todlangweilig geschrieben. Also bin ich noch mal ran.“ Mit Erfolg, inzwischen gibt es vier Bände rund um Richter Siggi Buckmann.
"Four Heads Missing" von Richter Thorsten Schleif
dtv (14 Euro)

Copyright: dtv

Düster, beklemmend - echter True-Crime-Stoff eben: das neue Buch von Richter Thorsten Schleif

  1. Gerade ist Schleifs zweiter True-Crime-Thriller „Four Heads Missing“ (dtv, 14 Euro) erschienen – der packende, akribisch recherchierte Fall eines Killers im viktorianischen London. Es ist der zweite Einsatz fürs Ermittlerduo Irene Adams und William Berger. Schleif hatte die beiden schon 2025 in „Killing Red Jack“ (dtv) auf die Jagd nach Jack the Ripper geschickt. Zu beiden Büchern recherchiert hat er in London: „Da gibt es noch so viele Unterlagen von damals. Für die Polizeiarchive zahlt man einen winzigen Betrag, ich glaub’ es waren 2,50 Pfund, und kann dann nach Herzenslust stöbern!“

Ein Social Media-Verbot für Unter-16-Jährige hält der Familienvater für falsch. „Damit würden wieder die Eltern aus der Verantwortung genommen. Es ist auch ihre Aufgabe, mit den Kindern darüber zu sprechen, sich für ihre Themen zu interessieren. Darüber zu sprechen, wie z. B. TikTok funktioniert, was sie sich angucken dürfen – und was nicht.“

Dazu, dass bei einigen Straftätern zwischen 18 und 21 Jahren trotz monströser Taten Jugendstrafrecht angewandt wird, sagt der Richter: „Vielfach ist das juristische Argument, dass Reifeverzögerungen nicht ausgeschlossen werden können. Ich halte das in vielen Fällen für falsch.“ Beispiel: Abdul B. (21), der beim Berliner CSD im Juli eine Frau tötete und 31 Menschen verletzte, war im Mai zu 22 Monaten Jugendstrafe verurteilt worden. „Er hat es vorher geschafft, sich selbstständig in den Libanon zu begeben, um sich dort dem IS anzuschließen. Wer eine solche Reise plant und unternimmt, dürfte reif genug sein, um nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt zu werden.“