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„Helikopter-Mutter“-VorwürfeVerteidigungsministerin erntet Häme – „macht man einfach nicht“

Bundesverteidigungsministerin Christine Lambrecht (M r, SPD) begrüßt beim Besuch vom Lufttransportgeschwader 62 im niedersächsischen Wunstorf Oberst Christian John (M l).

Verteidigungsministerin Christine Lambrecht nahm ihren Sohn mit einem Bundeswehr-Helikopter mit. Hier steigt sie am 2. Mai 2022 in Wunstorf aus einem Helikopter.

Verteidigungsministerin Christine Lambrecht hat ihren Sohn in einem Bundeswehr-Helikopter mitgenommen. Nun sieht sie sich schweren Vorwürfen ausgesetzt.

Es ist Krieg in der Ukraine, Landtagswahlkampf in Schleswig-Holstein und nur etwa 14 Grad auf der Urlauberinsel Sylt: In einem Regierungshubschrauber brechen Verteidigungsministerin Christine Lambrecht (56) und ihr 21-jähriger Sohn am 13. April vom Dienstsitz in Berlin aus nach Norddeutschland auf, um in Stadum dem Bataillon Elektronische Kampfführung 911 – Experten für die elektronische Aufklärung möglicher Gegner – einen Truppenbesuch abzustatten.

Am nächsten Tag und nach einer Hotelübernachtung geht es mit Auto und Personenschützern des Bundeskriminalamtes auf die nahe Insel Sylt. Als die Details der Reise durch einen Bericht des „Business Insider“ bekannt werden, hagelt es Kritik.

Es sind nicht nur die hämischen Kommentare im Internet, die sich am Dienstag (10. Mai 2022) um den Begriff „Helikopter-Mutter“ drehen, der eigentlich einen übergriffig-wohlmeinenden Kontrollzwang in der Erziehung beschreibt.

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Verteidigungsministerin Christine Lambrecht nahm ihren Sohn mit

Die Opposition im Bundestag wirft Lambrecht „maximale Ungeschicklichkeit“ vor. „Das zeugt von mangelndem Fingerspitzengefühl“, sagt der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei (CDU) in Berlin. Der Vorgang habe „ein Geschmäckle“, wie man in seiner Heimat sage. „Es gibt Dinge, die sind verboten. Und es gibt Dinge, die macht man einfach nicht.“

Der AfD-Politiker Stephan Brandner (55) kritisierte: „Die Flugbereitschaft der Bundeswehr ist kein Ferienflieger.“ Ob selbst gezahlt werde, sei dabei „doch völlig egal“. Der Fall zeige, „wie abgehoben im wahrsten Sinne des Wortes die Bundesregierung ist“.

Ministerium weist Kritik zurück: Kosten zu 100 Prozent übernommen

Das Verteidigungsministerium (BMVg) hatte am Vortag Kritik an der Mitreise des Sohns mit Hinweis auf das geltende Regelwerk zurückgewiesen. Die Ministerin habe den Mitflug in einem Regierungshubschrauber beantragt und „die Kosten gemäß der Richtlinie zu 100 Prozent übernommen“, sagte ein Sprecher in Berlin.

Im Falle des Lambrecht-Sohnes wurden 100 Prozent des Preises eines vergleichbaren Linienfluges bezahlt. Daran gemessen war das „Bundesinteresse“ offenkundig mindestens gering, wenn es überhaupt begründet werden muss. Die Richtlinie ist hinreichend offen formuliert.

Die Passagierliste lag demnach dem Büro von Staatssekretärin Margaretha Sudhof vor, die Lambrecht aus dem Justizressort mitgebracht hat. Das Büro plant, steuert und veranlasst die Flüge der Regierungsmaschinen. Die Bundeswehr selbst führt nur aus.

Schon in ihrer Zeit als Justizministerin in der Großen Koalition aus SPD und Union habe Lambrecht ihren Sohn auf „insgesamt sieben Auslandsreisen“ dabeigehabt, berichtet die „Bild“-Zeitung unter Berufung auf das Bundesjustizministerium. (dpa)