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Kopfgeld auf PolitikerDortmunder stellte Todeslisten von Scholz & Co. ins Darknet

Prozess um Politiker-Todesliste

Copyright: Oliver Berg/dpa

Der Angeklagte stellt sich als Justizopfer dar. (Archivbild)

Todeslisten im Darknet: Haftstrafe für IT-Mann gefordert

Es ist ein Plan, der einem das Blut in den Adern gefrieren lässt: Todeslisten, Krypto-Kopfgeld und Anleitungen zu Mordanschlägen. Ein Informatiker (50) aus Dortmund soll im Darknet zum Mord an Spitzenpolitikern aufgerufen haben – jetzt fordert die Anklage eine lange Haftstrafe.

Für den rechtsradikalen Mann aus Dortmund hat die Bundesanwaltschaft eine Haftstrafe von fünf Jahren gefordert. Der 50-jährige IT-Spezialist trägt laut Überzeugung der Ankläger die Verantwortung für die mittlerweile vom Netz genommene Darknet-Seite „Assassination Politics“ (Politik der Attentate). „Sein Handeln zielte auf die Finanzierung von Morden“, erklärte der Staatsanwalt am Freitag (12. Juni 2026) vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf.

Auch Scholz und Merkel auf der Todesliste

Er wollte durch Anschläge auf bekannte politische Persönlichkeiten, zu denen auch Angela Merkel (CDU) und Ex-Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) gehörten, die Demokratie ins Wanken bringen. Doch die Liste des Schreckens war noch viel länger: Er soll ebenfalls zur Ermordung von Richtern, Anklägern und Forschern wie dem Virologen Christian Drosten sowie den Gründern von Biontech angestiftet haben.

Über die Kryptowährung Monero soll der Beschuldigte Geld für die Attentate eingeworben haben. Zudem habe er Anleitungen zum Bau von Bomben und Sprengfallen ins Darknet gestellt. Auf den Festplatten des Mannes fanden die Ermittler außerdem sogenannte Doxing-Listen mit den privaten Daten von mehr als 1.000 Menschen, darunter auch die von Ex-Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und seiner Familie.

Angeklagter tischt bizarre Ausrede auf

Vor Gericht legte der Angeklagte zwar ein Teilgeständnis ab und räumte ein, die Plattform erstellt und betrieben zu haben. Doch von Reue keine Spur. Stattdessen inszenierte er sich als Opfer der Justiz. Seine Behauptung, alles sei nur eine Provokation gewesen, um eine frühere Verurteilung neu aufrollen zu lassen, wies der Staatsanwalt als reine Schutzbehauptung zurück.

Für die Anklage steht seine Täterschaft zweifelsfrei fest. IP-Adresse, Standortdaten und die Nutzung des Computers zu Zeiten, in denen er allein in der Wohnung war, überführen ihn als alleinigen Täter.

„Leiche an Hunde verfüttern“: Extreme Gewaltfantasien

Der Informatiker habe bewusst Monero gewählt, die Kryptowährung mit dem höchsten Grad an Verschlüsselung, um anonym zu bleiben und nicht erwischt zu werden. Gleichzeitig suchte er Kontakt zu Gleichgesinnten und warb für Attentate auf wörtlich „Politiker und andere Schädlinge“. Dabei offenbarte er extreme Gewaltfantasien: Die Leiche eines Rechtsanwaltes sollte „an Hunde verfüttert werden“.

Der Deutsch-Pole gilt seit 2020 als politisch motivierter Straftäter aus der Reichsbürger-Szene. Er sei ein überzeugter Anhänger einer völkischen Rassenideologie, der Juden und Menschen mit Migrationshintergrund die Menschenrechte aberkennen wolle, so der Staatsanwalt. Schon in der Corona-Pandemie war er als Maskenverweigerer auf Polizisten losgegangen und hatte zwei von ihnen verletzt. Dafür hatte er rechtskräftig eine einjährige Haftstrafe auf Bewährung erhalten – diese könnte nun widerrufen werden.

Beamte des Bundeskriminalamts und der Bundespolizei hatten den Mann im vergangenen November in Dortmund festgenommen. Der Prozess wird am 19. Juni fortgesetzt. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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