Neue Corona-Welle im Herbst?Nach Treffen mit Lauterbach: Ministerien fordern „Masterplan“

Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister für Gesundheit, spricht am 8. April 2022 bei einer Pressekonferenz zur weiteren Entwicklung der Corona-Lage teil.

Die Gesundheitsminister des Landes fordern eine Anpassung des Infektionsschutzgesetzes aufgrund der bevorstehenden neuen Corona-Welle im Herbst. Das Bild zeigt den Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach am 8. April 2022.

Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei. Die Gesundheitsminister der Länder fordern deshalb eine Anpassung des Infektionsschutzgesetzes für die anstehende neue Corona-Welle im Herbst.

Die Gesundheitsminister und -ministerinnen der Länder dringen auf rechtzeitige Vorbereitungen für eine neue Corona-Welle in Deutschland ab Herbst. „Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei. Wir dürfen uns nicht von den aktuell rückläufigen Inzidenzen täuschen lassen“, erklärte die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Petra Grimm-Benne (60) aus Sachsen-Anhalt, nach einer Videoschalte mit Bundesminister Karl Lauterbach (beide SPD) am Montag (16. Mai).

Der Bund soll demnach rasch einen „Masterplan“ ausarbeiten und mit den Ländern abstimmen. Dazu gehören soll auch eine Anpassung des Infektionsschutzgesetzes.

Lauterbach kündigt Pandemie-Konzept für den Herbst an

Lauterbach (59) begrüßte den Beschluss ausdrücklich. „Die Länder müssen in der Lage sein, auf ein mögliches Wiederaufflammen der Pandemie zu reagieren“, sagte der SPD-Politiker.

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Dafür bräuchten sie mehr Instrumente, als das aktuelle Gesetz hergibt. „Wir müssen vorbereitet sein auf die kalte Jahreszeit. Ein klarer gesetzlicher Rahmen gehört dazu“, sagte Lauterbach. Er hatte auch bereits ein Pandemie-Konzept für den Herbst angekündigt.

In einem einstimmig gefassten Beschluss der Länder wird der Bund aufgefordert, das Gesetzgebungsverfahren zeitnah einzuleiten. Ab Herbst könnte demnach etwa mit einer Maskenpflicht in Innenräumen reagiert werden.

Zudem solle es um Verpflichtungen zur Vorlage von Impf-, Genesenen- oder Testnachweisen mit entsprechenden Zugangsbeschränkungen für risikogefährdete Bereiche und Einrichtungen gehen - also um Regelungen wie 2G oder 3G. Genannt werden den Angaben zufolge auch verbindliche Infektionsschutzkonzepte.

Corona: Neue Virusvarianten ab Herbst?

Das erst kürzlich geänderte Infektionsschutzgesetz läuft bis 23. September. Allgemeine Maskenpflichten für Veranstaltungen oder beim Einkaufen sowie 2G- und 3G-Regelungen sind damit seit Anfang April weggefallen.

Vorerst gilt ein „Basisschutz“ - etwa mit Maskenpflichten in Bussen, Bahnen, Kliniken, Praxen und Pflegeheimen. Unabhängig von staatlichen Vorgaben gibt es aber vielerorts, etwa in Kultureinrichtungen, auch weiter Schutzregeln mit Maskenpflichten.

Lauterbach hatte am Wochenende vor einer Rückkehr der Delta-Variante des Coronavirus gewarnt, die zu schwereren Verläufen führt als die aktuelle Omikron-Variante. Auch Sachsen-Anhalts Ressortchefin Grimm-Benne erläuterte: „Mit Blick auf den Herbst und Winter müssen wir mit dem Auftreten neuer Virusvarianten rechnen.“ (dpa)