„Günstige Prognosen“Deutlich früher als geplant: Corona-Sonderregeln in Unternehmen fallen weg

Das Arbeitsministerium will die Arbeitsschutzverordnung zur Corona-Pandemie deutlich früher als geplant aufheben. Das geht aus einem Referentenentwurf hervor.

Die Corona-Sonderregeln in Unternehmen sollen Anfang Februar und damit zwei Monate früher als geplant wegfallen.

Wie aus einem Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums hervorgeht, ist geplant, die Arbeitsschutzverordnung zur Corona-Pandemie zum 2. Februar aufzuheben. Sie galt eigentlich noch bis Anfang April. Damit fällt die Verordnung einheitlich mit der Maskenpflicht in Bussen und Bahnen in ganz Deutschland.

Corona-Arbeitsschutzverordnung soll ab 1. Februar wegfallen

Grund für den Schritt seien die „stetige Abnahme der Häufigkeit und Schwere“ von Corona-Infektionen und die „allgemein günstigen Prognosen hinsichtlich des mittel- und langfristigen Infektionsgeschehens“, heißt es in dem Entwurf, der AFP am Donnerstag (19. Januar 2023) vorlag. Daher seien aktuell „keine allgemeinen Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes“ zur Verringerung des Ansteckungsrisikos mehr nötig.

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Seit Anfang Oktober vergangenen Jahres galt bereits eine überarbeitete Corona-Arbeitsschutzverordnung. Angepasst an die konkrete Situation sollten Hygienekonzepte weiterhin umgesetzt werden, Abstandsregeln, Maskentragen und Lüften sollte weiterhin dort erfolgen, wo andere Maßnahmen nicht ausreichten. Arbeitgeber sollten außerdem prüfen, ob sie Homeoffice anbieten oder Testangebote machen – eine Verpflichtung dazu gab es aber nicht mehr.

An die Stelle verbindlicher Vorgaben zum Infektionsschutz in Unternehmen sollen nun „unverbindliche Empfehlungen“ für neue örtlich begrenzte oder branchenspezifische Infektionsausbrüche treten. Diese will das Arbeitsministerium veröffentlichen. (afp)